Pressemitteilungen

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 der NIBE

Die Aktionäre der NIBE Industrier AB (publ) werden hiermit eingeladen zur ordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft am Donnerstag, 14. Mai 2020 um 17.00 Uhr in Sparbankshallen, Ola Mårtens väg 8, Markaryd. 

Aufgrund der Restriktionen infolge der Covid-19 Pandemie finden dieses Jahr keine Produktausstellungen statt und werden an der Generalversammlung keine Speisen und Getränke serviert. Wir prüfen die Situation sorgfältig und werden laufend alle Änderungen, welche die Generalversammlung betreffen, auf unserer Website www.nibe.com kommunizieren.


Zutrittsberechtigung

Ein Aktionär ist zur Teilnahme an der ordentlichen Generalversammlung berechtigt, wenn er am Freitag, 8. Mai 2020 in eigenem Namen in dem von Euroclear Sweden AB (“Euroclear“) geführten Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist und sich bis spätestens am Freitag, 8. Mai 2020 bei der Gesellschaft für die Teilnahme an der Generalversammlung angemeldet hat.

Ein Aktionär, dessen Aktien auf den Namen eines Nominees eingetragen sind, muss seine Aktien zusätzlich zur Anmeldung für die Teilnahme an der Generalversammlung bei Euroclear auf seinen eigenen Namen neu eintragen lassen. Diese Eintragung kann vorübergehend sein und muss bis spätestens am Freitag, 8. Mai 2020 erfolgt sein. Ein entsprechendes Eintragungsgesuch muss dem Nominee rechtzeitig vor Freitag, 8. Mai 2020 eingereicht werden, damit die Wiedereintragung noch durchgeführt werden kann.

Die Generalversammlung wird auf Schwedisch abgehalten.


Anmeldung

Die Anmeldung für die Teilnahme an der ordentlichen Generalversammlung kann schriftlich an folgende Adresse gesendet werden: NIBE Industrier AB, Årsstämma, c/o Euroclear Sweden, Box 191, 101 23 Stockholm, telefonisch unter +46 433 27 36 00 vorgenommen werden oder über www.nibe.com erfolgen.

Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung Name, persönliche Identifikationsnummer oder Unternehmens-Identifikationsnummer, Adresse und Telefonnummer, Anzahl Aktien und Aktienkategorie sowie Anzahl Berater an. 

Ein Aktionär, der sich vertreten lässt, muss zusammen mit der Anmeldung eine schriftliche und datierte Vollmacht einreichen. Die Vollmacht darf zum Zeitpunkt der Generalversammlung nicht älter als ein Jahr sein, sofern die Vollmacht nicht ausdrücklich eine längere Gültigkeitsdauer vorsieht, wobei eine längere Gültigkeitsdauer maximal fünf Jahre seit Ausstellung der Vollmacht betragen darf. Zu diesem Zweck steht unter www.nibe.com ein Vollmachtformular zur Verfügung. Das Vollmachtformular kann auch telefonisch unter der oben angegebenen Nummer bestellt werden. Auf Verlangen muss die Vollmacht im Original vorgelegt werden. Der Vertreter einer juristischen Person muss einen Handelsregisterauszug oder ein entsprechend qualifiziertes Dokument vorlegen, welches die für diesen Rechtsträger zeichnungsberechtigte(n) Person(en) ausweist. Als Anmeldebestätigung wird NIBE Industrier AB den Teilnehmern eine Zutrittskarte zusenden, welche an die Generalversammlung mitzunehmen und bei der Eingangskontrolle vorzuweisen ist. 


Traktanden

1. Eröffnung der Generalversammlung.

2. Wahl des Vorsitzenden der Generalversammlung.

3. Vorbereitung und Abnahme der Stimmliste.

4. Genehmigung der vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Traktandenliste.

5. Wahl einer oder zweier Person(en) zur Überprüfung des Protokolls.

6. Feststellung, dass die Generalversammlung korrekt einberufen worden ist.

7. Ausführungen des Vorsitzenden der Geschäftsleitung.

8. Präsentation des Jahresberichts und des Revisionsberichts, der Konzernrechnung sowie des Konzern-Revisionsberichts und der Erklärung der Revisionsstelle betreffend Anwendung der Grundsätze für die Vergütung der Geschäftsleitungsmitglieder gemäss Beschluss der ordentlichen Generalversammlung 2019.

9. Beschlussfassung über

a)Genehmigung der Erfolgsrechnung und der Bilanz sowie der Konzern-Erfolgsrechnung und der Konzern-Bilanz, 

b)Verwendung des Gewinns der Gesellschaft gemäss der genehmigten Bilanz, 

c)Entlastung des Verwaltungsrats sowie des Vorsitzenden der Geschäftsleitung. 

10. Bestimmung der Anzahl Mitglieder des Verwaltungsrats und Ersatzmitglieder des Verwaltungsrats, welche von der Generalversammlung zu wählen sind. 

11. Bestimmung der Anzahl Revisoren und Ersatzrevisoren oder der staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen.

12. Bestimmung der Vergütung der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder und der Revisoren. 

13. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats, des Präsidenten des Verwaltungsrats und falls erforderlich der Ersatzmitglieder des Verwaltungsrats.

14. Wahl der Revisoren und falls erforderlich Ersatzrevisoren, oder der staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen.

15. Beschlussfassung über

a)Antrag des Verwaltungsrats, die Statuten der Gesellschaft zu ändern, 

b)Antrag der A-Klasse-Aktionäre, die Statuten der Gesellschaft zu ändern, 

16. Beschlussfassung über den Antrag des Verwaltungsrats, den Verwaltungsrat zum Entscheid über die Ausgabe neuer Aktien im Zusammenhang mit der Übernahme von Gesellschaften/Unternehmen zu ermächtigen.

17. Beschlussfassung über die Grundsätze für die Vergütung und andere Anstellungsbedingungen der Geschäftsleitungsmitglieder.

18. Abschluss der Generalversammlung.

Anträge

Die A-Klasse-Aktionäre der Gesellschaft, welche zusammen ca. 67 % der Stimmrechte der Gesellschaft halten, haben der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie zu den Traktanden 2, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 b) die untenstehenden Anträge stellen. Der Verwaltungsrat seinerseits stellt zu den Traktanden 15 a), 16 und 17 die ebenfalls unten aufgeführten Anträge.

 

2  Antrag für die Wahl des Vorsitzenden der Generalversammlung

Es wird beantragt, Hans Linnarson als Vorsitzender der Generalversammlung zu wählen.

 

10 Antrag für die Anzahl Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verwaltungsrats

Es wird beantragt, dass sechs ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats, ohne Ersatzmitglieder, gewählt werden.

 

11  Antrag für die Anzahl Revisoren und Ersatzrevisoren oder staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen

Es wird beantragt, dass ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen gewählt wird. 

 

12  Antrag für die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats sowie der Revisoren

Es wird beantragt, dass die Vergütung des Verwaltungsrats insgesamt 2‘520’000 SEK beträgt, wovon 840’000 SEK auf den Vorsitzenden und je 420’000 SEK auf die Mitglieder des von der Generalversammlung gewählten Verwaltungsrats entfallen, sofern sie nicht im Konzern angestellt sind. 

Es wird beantragt, dass die Vergütung der Revisoren gestützt auf die genehmigten Rechnungen erfolgen soll. 

 

13  Antrag für die Wahl der Mitglieder und des Präsidenten des Verwaltungsrats

Es wird beantragt, dass die bisherigen Verwaltungsratsmitglieder Georg Brunstam, Gerteric Lindquist, Hans Linnarson, Anders Pålsson und Jenny Sjödahl wiedergewählt werden und Jenny Larsson als neues Verwaltungsratsmitglied gewählt wird. Es wird beantragt, dass Hans Linnarson als Präsident des Verwaltungsrats wiedergewählt wird.

Helene Richmond, die seit 2015 Mitglied des Verwaltungsrats ist, wurde am 1. November 2019 zur Vorsitzenden der Geschäftsführung von Enertech AB ernannt. Die Enertech AB ist Teil des NIBE-Konzerns. Unter diesen Umständen hat Helene Richmond auf eine Wiederwahl an der Generalversammlung verzichtet.

Jenny Larsson, geb. 1973, ist Ingenieurin und verfügt über einen Master of Environmental and Water Engineering der Universität Uppsala. Jenny Larsson bringt fundierte Geschäftsleitungserfahrung im Bereich der Energie mit und verfügt über solide branchenspezifische Erfahrungen aus verschiedenen Positionen bei Vattenfall und ABB. Seit Januar 2020 ist Jenny Larsson Vorsitzende der Geschäftsführung der ABB Power Grids Sweden AB. Darüber hinaus amtet Jenny Larsson als Verwaltungsratsmitglied der Stena Renewable AB und der eGain Group AB. 

 

14  Antrag für die Wahl der Revisoren und falls erforderlich Ersatzrevisoren oder staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen

Es wird beantragt, für die Periode bis zum Ende der ordentlichen Generalversammlung 2021 KPMG AB als staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen zu wählen. KPMG hat angekündigt, dass sie bei Gutheissung dieses Antrags durch die Generalversammlung den staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfer Dan Kjellqvist als leitenden Revisor einsetzen wird. 

 

15 Antrag zur Änderung der Statuten der Gesellschaft

a) 

Der Verwaltungsrat beantragt der ordentlichen Generalversammlung, §11 der Statuten der Gesellschaft betreffend Eintragungszeitpunkt für das Recht auf Teilnahme an der Generalversammlung aufgrund vorgeschlagener Änderungen des Schwedischen Gesetzes über Aktiengesellschaften wie folgt zu ändern:

Aktueller Wortlaut

§ 11 Recht der Aktionäre und Berater auf Teilnahme an der Generalversammlung

Ein Aktionär, der an der Generalversammlung teilnehmen möchte, muss zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen fünf Wochentage vor der Generalversammlung im ausgedruckten oder in anderer Form präsentierten vollständigen Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sein sowie andererseits der Gesellschaft die Teilnahme bis spätestens 16.00 Uhr des in der Einladung zur Generalversammlung angegebenen Stichtags ankündigen. Der Stichtag darf nicht auf einen Sonntag, einen anderen Feiertag, einen Samstag, einen Mittsommerabend, einen Heiligabend oder einen Silvesterabend fallen und darf nicht früher als am fünften Wochentag vor der Generalversammlung liegen. Berater eines Aktionärs dürfen den Aktionär nur begleiten, wenn der Aktionär die Gesellschaft auf die oben genannte Weise informiert und die Anzahl der Berater, ein oder zwei, die mit ihm an der Generalversammlung teilnehmen werden, angibt. 

Beantragter Wortlaut

§ 11 Recht der Aktionäre und Berater auf Teilnahme an der Generalversammlung

Ein Aktionär, der an der Generalversammlung teilnehmen möchte, muss der Gesellschaft die Teilnahme bis spätestens an dem in der Einladung zur Generalversammlung angegebenen Stichtag ankündigen. Der Stichtag darf nicht auf einen Sonntag, einen anderen Feiertag, einen Samstag, einen Mittsommerabend, einen Heiligabend oder einen Silvesterabend fallen und darf nicht früher als am fünften Wochentag vor der Generalversammlung liegen. Berater eines Aktionärs dürfen den Aktionär nur begleiten, wenn der Aktionär die Gesellschaft auf die oben genannte Weise informiert und die Anzahl der Berater, ein oder zwei, die mit ihm an der Generalversammlung teilnehmen werden, angibt.

b)

Die A-Klasse-Aktionäre der Gesellschaft beantragen der Generalversammlung, den ersten Absatz des § 16 der Statuten bezüglich des Kaufrechts nach Aktienübertragung gemäss dem unten beantragten Wortlaut zu ändern. Der Antrag soll die lange und erfolgreiche Tradition der Unabhängigkeit der Gesellschaft ermöglichen, indem die A-Klasse-Aktien der Gesellschaft auf die nachkommenden Generationen übertragen werden können. Auch ist damit zu rechnen, dass die Unabhängigkeit der Gruppe wie bis anhin ein wesentlicher positiver Faktor sein wird im Hinblick auf künftige Unternehmensakquisitionen sowie die Fähigkeit, Personal für Schlüsselpositionen zu gewinnen und zu halten.

Aktueller Wortlaut

§ 16 Kaufrecht infolge Aktienübertragung

Wenn eine Aktie der Klasse A (A-Aktie) von einem Aktionär auf einen anderen Aktionär der Gesellschaft oder auf jemanden übertragen wird, der zuvor nicht Aktionär der Gesellschaft war (der Erwerber), muss die A-Aktie vom Erwerber sofort den anderen Inhabern von A-Aktien gemäss dem diesen zustehenden Kaufrecht infolge Aktienübertragung durch Einreichung einer schriftlichen Mitteilung an den Verwaltungsrat der Gesellschaft zum Kauf angeboten werden. Der Erwerb der A-Aktie ist dann zu überprüfen.

Beantragter Wortlaut

§ 16 Kaufrecht infolge Aktienübertragung

Wenn eine Aktie der Klasse A (A-Aktie) von einem Aktionär auf einen anderen Aktionär der Gesellschaft oder auf jemanden übertragen wird, der zuvor nicht Aktionär der Gesellschaft war (der Erwerber), nicht aber wenn eine A-Aktie durch Schenkung, Erbgang oder Testament an einen direkten Nachkommen, Enkel oder Urenkel des A-Aktionärs übertragen wird, muss die A-Aktie vom Erwerber sofort den anderen Inhabern von A-Aktien gemäss dem diesen zustehenden Kaufrecht infolge Aktienübertragung durch Einreichung einer schriftlichen Mitteilung an den Verwaltungsrat der Gesellschaft zum Kauf angeboten werden. Der Erwerb der A-Aktie ist dann zu überprüfen. 

Für eine gültige Zustimmung der Generalversammlung zu den obengenannten Anträgen ist eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln aller abgegebenen Stimmen und aller an der Versammlung vertretenen Aktien erforderlich. 

 

16  Antrag des Verwaltungsrats, den Verwaltungsrat zum Entscheid über die Ausgabe neuer Aktien im Zusammenhang mit der Übernahme von Gesellschaften/Unternehmen zu ermächtigen

Der Verwaltungsrat der NIBE Industrier AB (publ) beantragt der Generalversammlung, den Verwaltungsrat zum Entscheid in einem Schritt oder mehreren Schritten und während der Zeit bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung, mit oder ohne Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre über die Ausgabe neuer B-Aktien zu ermächtigen. Die Ermächtigung umfasst auch das Recht zum Entscheid über die Ausgabe von Aktien mit Liberierung durch Sacheinlage, Verrechnung oder auf andere Weise unter den Voraussetzungen gemäss Kapitel 13 § 5 erster Abschnitt 6 des Schwedischen Gesetzes über Aktiengesellschaften. Die Ausgabe neuer Aktien darf nur der Finanzierung der Übernahme von Gesellschaften, Teilen von Gesellschaften oder Unternehmen dienen. Die Ermächtigung umfasst aber nicht das Recht des Verwaltungsrats, bei der Ausgabe neuer Aktien mit Barliberierung das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre auszuschliessen. Die Ermächtigung ist begrenzt auf maximal 10% der Gesamtzahl der Aktien, die im Zeitpunkt der ordentlichen Generalversammlung ausgegeben sind. 

Weiter beantragt der Verwaltungsrat der Generalversammlung, den Vorsitzenden der Geschäftsleitung oder einen vom Vorsitzenden der Geschäftsleitung ermächtigten Dritten zu berechtigen, kleinere Anpassungen des Beschlusses der Generalversammlung vorzunehmen, falls solche Anpassungen im Zusammenhang mit der Registrierung dieses Beschlusses beim Schwedischen Handelsregisteramt und bei Euroclear oder aufgrund formeller Anforderungen erforderlich sind.

Für eine gültige Zustimmung der Generalversammlung zum obengenannten Antrag des Verwaltungsrats ist eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln aller abgegebenen Stimmen und aller an der Versammlung vertretenen Aktien erforderlich. 

 

17 Antrag des Verwaltungsrats zu den Grundsätzen für die Vergütung und andere Anstellungsbedingungen der Geschäftsleitungsmitglieder

Der Verwaltungsrat der NIBE Industrier AB (publ) beantragt der Generalversammlung, dass die folgenden Grundsätze zu genehmigen:

 

Gegenstand und Anwendungsbereich der Grundsätze 

Diese Grundsätze finden Anwendung auf die Mitglieder der Geschäftsleitung der NIBE Industrier AB (publ), die aus dem Vorsitzenden der Geschäftsführung/CEO, dem Finanzdirektor/CFO und den drei Geschäftsbereichsleitern besteht. Diese Grundsätze gelten auch für die allfällige Vergütung von Mitgliedern des Verwaltungsrats (z.B. Beratungshonorar) für Tätigkeiten, die diese Mitglieder zusätzlich zur Verwaltungsratstätigkeit für NIBE Industrier AB oder eine der Gruppengesellschaften erbringen. Sofern nachstehend nichts anders vorgesehen, gelten die nachfolgenden Grundsätze nicht für das Verwaltungsratshonorar, welches durch die ordentliche Generalversammlung festgelegt wird.

Die Grundsätze fördern die Unternehmensstrategie, die langfristigen Interessen und die Nachhaltigkeit der Gesellschaft 

Kurz zusammengefasst besteht NIBE’s Unternehmensstrategie darin, erstklassige nachhaltige Energielösungen bereitzustellen. Weitere Informationen zur Unternehmensstrategie finden Sie unter www.nibe.com. Eine erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensstrategie und die Sicherstellung von NIBE’s langfristigen Interessen, einschliesslich der Nachhaltigkeit, hängt von NIBE’s Fähigkeit ab, eine Geschäftsleitung zu gewinnen und zu halten, welche hochqualifiziert ist und über die zur Erreichung der erklärten Ziele erforderlichen Fähigkeiten verfügt. Daher muss die Gesellschaft in der Lage sein, wettbewerbsfähige Vergütungsbedingungen anzubieten. Diese Grundsätze ermöglichen es der Gesellschaft, der Geschäftsführung eine marktübliche Vergütung anzubieten und wettbewerbsfähig zu sein, um entsprechende Mitarbeitende zu rekrutieren und zu halten. 

 

Vergütungsformen

Die Vergütung kann ausgerichtet werden als fixes Salär, als variables Salär, in der Form von Rentenbeiträgen oder durch Gewährung anderer Vorteile, wie beispielsweise eines Geschäftsfahrzeugs.

Mitglieder der Geschäftsleitung, welche in einer Gruppengesellschaft angestellt sind, erhalten kein Verwaltungsratshonorar. 

Alle Mitglieder der Geschäftsleitung, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben einen Anspruch Rentenleistungen gemäss dem leistungsorientierten ITP-Plan (Zusatzrenten für entlöhnte Angestellte) (SW: ITP-planen), Abschnitt 2, für Salär-Anteile bis zu 30 Einkommensgrundbeträgen (SW: inkomstbasbelopp). Für Salär-Anteile über 30 Einkommensgrundbeträgen wird eine Prämie mit einem fixen Prozentsatz von 30 % bezahlt, in Übereinstimmung mit den gleichen Grundsätzen wie im ITP-Plan mit Fixprämie, Abschnitt 1. Die Rentenbeiträge dürfen insgesamt maximal 35 % der Gesamtvergütung betragen. Mitglieder der Geschäftsleitung, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, haben keinen Anspruch auf Rentenbeiträge.

Andere Leistungen, z.B. Krankenversicherung, Lebensversicherung und Geschäftsfahrzeug, dürfen insgesamt maximal 5 % der Gesamtvergütung betragen.

 

Voraussetzung für die Zahlung einer variablen Vergütung

Mitglieder der Geschäftsleitung haben als Anreiz die Möglichkeit zum Bezug eines variablen Salär-Anteils, welcher ausbezahlt wird, wenn die vereinbarten Ziele erreicht worden sind. Diese Ziele werden vom Verwaltungsrat gesetzt, sind messbar und werden im Voraus festgelegt, z.B. prozentuales Wachstum, operative Gewinnmarge und Senkung des Umlaufvermögens. Die Ziele werden für jeweils ein Geschäftsjahr festgelegt. Mit der Honorierung klarer und messbarer Leistungen, die von der finanziellen und betrieblichen Entwicklung der Gesellschaft abhängen, sollen die gesetzten Ziele die Motivation der Mitglieder der Geschäftsleitung fördern, um die von der Gesellschaft in Bezug auf Geschäftsstrategien, langfristige Interessen und Nachhaltigkeit gesetzten Ziele zu erreichen.

Das variable Salär ist in der Höhe auf vier Monatssaläre beschränkt. Zusätzlich kann ein Monatssalär extra ausgerichtet werden, falls das Mitglied der Geschäftsleitung diese Extravergütung und zusätzlich ein Monatssalär seiner variablen Vergütung für den Erwerb von NIBE-Aktien verwendet. Bedingung für den Bezug dieser Extravergütung ist, dass das Mitglied der Geschäftsleitung die jährlich erworbenen NIBE-Aktien für eine Dauer von mindestens drei Jahren hält. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, hat die Gesellschaft das Recht, diesen Teil der Vergütung zurückzufordern. Der Zweck der zusätzlichen Vergütung für den Erwerb von NIBE-Aktien besteht in der Stärkung der langfristigen Interessen der Geschäftsleitungsmitglieder an der Gesellschaft und somit in der Förderung der Unternehmensstrategie, der langfristigen Interessen sowie der Nachhaltigkeit der Gesellschaft. Üblicherweise erfolgt der Erwerb von NIBE-Aktien durch Mitglieder der Geschäftsleitung einmal jährlich im Februar/März unter Berücksichtigung der geltenden Regeln gegen den Marktmissbrauch. Der Vorsitzende der Geschäftsleitung kann an keinem Anreizprogramm teilnehmen.

 

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ein Mitglied der Geschäftsleitung wird auf unbestimmte oder feste Zeit angestellt. 

Die für die Gesellschaft einzuhaltende Kündigungsfrist für die Entlassung des Vorsitzenden der Geschäftsleitung beträgt sechs Monate. Der Vorsitzende der Geschäftsleitung ist berechtigt, eine Abgangsentschädigung von 12 Monatslöhnen zu beziehen. 

Anderen Mitgliedern der Geschäftsleitung wird das Salär während der Kündigungsfrist, welche zwischen 6 und 12 Monaten variiert, weiterbezahlt.

Es besteht keine Spezialvereinbarung, wonach Mitglieder der Geschäftsleitung ihre Anstellung vor dem Erreichen des Rentenalters aufgeben und bis zum Eintritt des Rentenalters weiterhin einen Teil ihres Salärs erhalten können.

Berücksichtigung des Durchschnittsgehalts und der Anstellungsbedingungen bei der Ausarbeitung der Grundsätze

Bei der Ausarbeitung des Antrags zu diesen Grundsätzen hat der Verwaltungsrat das Durchschnittsgehalt und die Anstellungsbedingungen der Mitarbeiter der Schwedischen Gesellschaften der NIBE-Gruppe berücksichtigt. Hierzu wurden Informationen über das Durchschnittsgehalt und die Anstellungsbedingungen der Mitarbeiter sowie über die während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gewährten Erhöhungen und Ansätze der Vergütungen eingeholt. Ein sehr wichtiger zusätzlicher Faktor war das Wachstum des Konzerns, sowohl hinsichtlich des Umsatzes als auch des Ergebnisses. Darüber hinaus wurde ein Vergleich mit anderen Schwedischen börsenkotierten Gesellschaften derselben Grösse angestellt. Diese Informationen waren Teil der Entscheidungsunterlagen des Verwaltungsrats für die Beurteilung der Angemessenheit der Grundsätze.

 

Honorare für Beratungsdienstleistungen von Mitgliedern des Verwaltungsrats

In besonderen Fällen können die von der ordentlichen Generalversammlung gewählten Mitglieder des Verwaltungsrats, welche für die Gesellschaft ausserhalb der üblichen Verwaltungsratstätigkeit während einer befristete Dauer Beratungsdienstleistungen in ihrem jeweiligen Fachbereich erbringen, hierfür separat entschädigt werden. Solche Dienstleistungen werden von der Gesellschaft zu Marktbedingungen entschädigt.

 

Erstellen der Grundsätze

Diese Grundsätze wurden vom Verwaltungsrat erstellt. Der Vorsitzende der Geschäftsleitung und die anderen Mitglieder der Geschäftsleitung haben sich nicht an den Vorbereitungen und Entscheidungen des Verwaltungsrats zu diesen Grundsätzen beteiligt.

Die Grundsätze unterliegen einer jährlichen Überprüfung durch persönlichen Kontakt des Präsidenten des Verwaltungsrats mit den Hauptaktionären.

 

Abweichung von den Grundsätzen

Der Verwaltungsrat kann von diesen Grundsätzen abweichen, falls hierfür im Einzelfall spezifische Gründe bestehen und falls dies notwendig ist, um die langfristigen Interessen und die Nachhaltigkeit der Gesellschaft sicherzustellen oder um die finanzielle Überlebensfähigkeit der Gesellschaft zu sichern. 

 

Der Antrag zu den Grundsätzen entspricht im Wesentlichen denjenigen Grundsätzen, die anlässlich der ordentlichen Generalversammlung 2019 genehmigten wurden. Die Grundsätze wurden aufgrund neuer Anforderungen in Übereinstimmung mit bestimmten Änderungen des Schwedischen Gesetzes über die Aktiengesellschaften (SW: aktiebolagslagen) ergänzt. Die Gesellschaft hat keine Stellungnahmen von den Aktionären erhalten.

 

Verschiedenes

Der Jahresbericht und der Revisionsbericht,  die vollständigen Anträge des Verwaltungsrats zu den Traktanden 15, 16 und 17, die Erklärung des Revisors gemäss Kapitel 8 § 54 des Schwedischen Gesetzes über die Aktiengesellschaften und andere Dokumente liegen für die Aktionäre am Sitz der Gesellschaft in Markaryd zur Einsicht auf, sind auf der Website der Gesellschaft www.nibe.com ab dem 23. April 2020 abrufbar und werden den Aktionären auf Verlangen an die von ihnen angegebene Adresse zugestellt.

Die Aktionäre werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie anlässlich der ordentlichen Generalversammlung Informationen verlangen können über Umstände, welche eine Auswirkung auf den Entscheid über ein Traktandum oder eine Auswirkung auf die Beurteilung der finanziellen Situation der Gesellschaft haben könnten.

Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Mitteilung beträgt die gesamte Anzahl der Aktien der Gesellschaft 504‘016‘622; davon sind 58‘532‘590 Aktien der Klasse A und 445‘484’032 Aktien der Klasse B. Die gesamte Anzahl der Stimmen der Gesellschaft beträgt 1‘030‘809’932.

 

Markaryd, im April 2020

NIBE Industrier AB (publ)

Der Verwaltungsrat

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an

Gerteric Lindquist, CEO, und Hans Backman, CFO; +46 (0)433-27 30 00


Die Pressemitteilung umfasst Informationen, die NIBE Industrier AB gemäß den für die Nasdaq Stockholm geltenden Vorschriften für Emittenten veröffentlichen muss. Die Informationen wurden am 14. April 2020 um 9.00 Uhr durch die oben genannten Personen zur Veröffentlichung übermittelt.