Pressemitteilung

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG

Die Aktionäre der NIBE Industrier AB (publ) werden hiermit zur ordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft am Dienstag, 11. Mai 2021 eingeladen. 

Aufgrund der anhaltenden Restriktionen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie hat der Verwaltungsrat beschlossen, dass die ordentliche Generalversammlung, gestützt auf die vorübergehend geltenden gesetzlichen Vorschriften, ohne physische Anwesenheit von Aktionären, Vertretern oder Dritten durchgeführt wird, und dass die Aktionäre ihre Stimmrechte nur durch briefliche Stimmabgabe vor der Generalversammlung ausüben können. 

Informationen zu den an der Generalversammlung gefassten Beschlüssen werden am Dienstag, 11. Mai 2021, veröffentlicht, sobald das Ergebnis der brieflichen Abstimmung endgültig bestätigt worden ist. 

Teilnahmeberechtigung

Aktionäre, die per briefliche Stimmabgabe an der ordentlichen Generalversammlung teilnehmen möchten, 

– müssen am Montag, 3. Mai 2021 im Ausdruck des Aktienregisters der Euroclear Sweden AB (“Euroclear”) vermerkt sein und,

– müssen der Gesellschaft ihre Absicht, an der ordentlichen Generalversammlung teilzunehmen, bis spätestens Montag, 10. Mai 2021 mitteilen, indem sie ihre brieflichen Stimmen gemäss den untenstehenden Anweisungen unter der Überschrift “Briefliche Stimmabgabe” abgeben, so dass die brieflichen Stimmen spätestens am Montag, 10. Mai 2021 bei der Gesellschaft eingehen. 

Aktionäre, deren Aktien auf den Namen eines Nominees eingetragen sind, müssen ihre Aktien vorübergehend auf ihren eigenen Namen neu eintragen lassen, um zur Teilnahme an der Generalversammlung berechtigt zu sein. Ein entsprechendes Eintragungsgesuch muss bei Euroclear bis spätestens Mittwoch, 5. Mai 2021, erfolgen. Die Aktionäre müssen daher ihre Nominees informieren und die Eintragung der Aktien rechtzeitig beantragen

Briefliche Stimmabgabe

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht an der Generalversammlung nur ausüben, indem sie im Voraus durch so genannte briefliche Stimmabgabe abstimmen gemäss § 22 des schwedischen Gesetzes (2020:198) über vorübergehende Ausnahmen zur Erleichterung der Durchführung von Generalversammlungen in Gesellschaften und anderen Vereinigungen.

Für die briefliche Stimmabgabe ist ein besonderes Formular zu verwenden. Das Formular ist auf der Website der Gesellschaft unter www.nibe.com verfügbar. Das Formular für die briefliche Stimmabgabe gilt als Anmeldung zur Teilnahme an der Generalversammlung.

Das ausgefüllte Formular muss bis spätestens Montag, 10. Mai 2021, bei Euroclear (welche die Formulare im Auftrag der NIBE Industrier verwaltet) eingehen. Das ausgefüllte Formular ist an NIBE Industrier AB, ordentliche Generalversammlung, c/o Euroclear Sweden AB, Box 191, 101 23 Stockholm, Schweden zu senden. Das ausgefüllte Formular kann auch per E-Mail an [email protected] gesendet werden.

Aktionäre, die natürliche Personen sind, können ihre Stimmen auch elektronisch durch Verifizierung mittels BankID über die Website https://anmalan.vpc.se/EuroclearProxy Externes Link. von Euroclear Sweden AB abgeben. Solche elektronischen Stimmen müssen bis spätestens Montag, 10. Mai 2021, abgegeben werden. 

Ein Aktionär, der sich bei der brieflichen Stimmabgabe vertreten lässt, muss dem Formular für die briefliche Stimmabgabe eine schriftliche und datierte Vollmacht beifügen, die vom Aktionär unterzeichnet ist. Vollmachtformulare stehen auf der Website der Gesellschaft www.nibe.com zur Verfügung. Handelt es sich bei dem Aktionär um eine juristische Person, so ist dem Formular für die briefliche Stimmabgabe ein Handelsregisterauszug oder ein entsprechendes Dokument über die juristische Person beizufügen. Der Aktionär darf dem Formular für die briefliche Stimmabgabe keine besonderen Weisungen oder Bedingungen beifügen, andernfalls ist die abgegebene Stimme (d.h. die briefliche Stimmabgabe insgesamt) ungültig. Weitere Weisungen und Bedingungen sind dem Formular für die briefliche Stimmabgabe beigefügt.

Traktanden

1. Eröffnung der Generalversammlung.

2. Wahl des Vorsitzenden der Generalversammlung.

3. Vorbereitung und Abnahme der Stimmliste.

4. Genehmigung der vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Trakt­anden­liste.

5. Wahl einer oder zweier Person(en) zur Überprüfung des Protokolls.

6. Feststellung, dass die Generalversammlung korrekt einberufen worden ist.

7. Präsentation des Jahresberichts und des Revisionsberichts, der Konzernrechnung sowie des Konzern-Revisionsberichts und der Erklärung der Revisionsstelle betreffend Anwendung der Grundsätze für die Vergütung der Geschäftsleitungsmitglieder gemäss Beschluss der ordentlichen Generalversammlung 2020.

8. Beschlussfassung über

a)Genehmigung der Erfolgsrechnung und der Bilanz sowie der Konzern-Erfolgsrechnung und der Konzern-Bilanz,

b)Verwendung des Gewinns der Gesellschaft gemäss der genehmigten Bilanz,

c)Entlastung des Verwaltungsrats sowie des Vorsitzenden der Geschäftsleitung.

9. Bestimmung der Anzahl Mitglieder des Verwaltungsrats und Ersatzmitglieder des Verwaltungsrats, welche von der Generalversammlung zu wählen sind.

10. Bestimmung der Anzahl Revisoren und Ersatzrevisoren oder der staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen.

11. Bestimmung der Vergütung der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder und der Revisoren.

12. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats, des Präsidenten des Verwaltungsrats und falls erforderlich der Ersatzmitglieder des Verwaltungsrats.

13. Wahl der Revisoren und falls erforderlich Ersatzrevisoren, oder der staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen.

14. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht des Verwaltungsrats. 

15. Beschlussfassung über den Antrag des Verwaltungsrats, die Statuten der Gesellschaft zu ändern und einen Aktiensplitt durchzuführen. 

16. Beschlussfassung über den Antrag des Verwaltungsrats, den Verwaltungsrat zum Entscheid über die Ausgabe neuer Aktien im Zusammenhang mit der Übernahme von Gesellschaften/Unternehmen zu ermächtigen.

17. Beschlussfassung über die Grundsätze für die Vergütung und andere Anstellungsbedingungen der Geschäftsleitungsmitglieder.

18. Abschluss der Generalversammlung.

Anträge

Die A-Klasse-Aktionäre der Gesellschaft, welche zusammen ca. 66 % der Stimmrechte der Gesellschaft halten, haben der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie zu den Traktanden 2, 9, 10, 11, 12 und 13 die untenstehenden Anträge stellen. Der Verwaltungsrat seinerseits stellt zu den Traktanden 3, 5, 14, 15, 16 und 17 die ebenfalls unten aufgeführten Anträge. 

2 Antrag für die Wahl des Vorsitzenden der Generalversammlung

Es wird beantragt, Hans Linnarson als Vorsitzender der Generalversammlung zu wählen.

3 Antrag zur Vorbereitung und Abnahme der Stimmliste

Der Verwaltungsrat beantragt, dass die genehmigte Stimmliste die von Euroclear erstellte Stimmliste ist, die auf dem Aktienregister der Generalversammlung und den eingegangenen brieflichen Stimmen basiert und von der Person, die das Protokoll überprüft, kontrolliert wird. 

5 Antrag auf Wahl einer oder zweier Person(en) zur Genehmigung des Protokolls

Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl einer Person zur Überprüfung des Protokolls und schlägt Leif Törnvall, Alecta, zur Wahl vor. Falls er nicht an der Versammlung teilnehmen kann, wird eine andere vom Verwaltungsrat der NIBE Industrier vorgeschlagene Person gewählt.
 

8 Dividende

Der Verwaltungsrat beantragt der ordentlichen Generalversammlung, 1,55 SEK pro Aktie für das Geschäftsjahr 2020 an die Aktionäre auszuschütten. Die Dividende soll ausgeschüttet werden, bevor der vorgeschlagene Aktiensplitt eingetragen wird. Als Stichtag für die Dividende wird Freitag, der 14. Mai 2021 vorgeschlagen. Wenn die Generalversammlung dem Antrag zustimmt, wird die Dividende voraussichtlich am Mittwoch, dem 19. Mai 2021, durch Euroclear ausgeschüttet.

9 Antrag für die Anzahl Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verwaltungsrats

Es wird beantragt, dass sechs ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats, ohne Ersatzmitglieder, gewählt werden.

10 Antrag für die Anzahl Revisoren und Ersatzrevisoren oder staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen

Es wird beantragt, dass ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen gewählt wird.

11 Antrag für die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats sowie der Revisoren

Es wird beantragt, dass die Vergütung des Verwaltungsrats insgesamt 2,700,000 SEK beträgt, wovon 900,000 SEK auf den Vorsitzenden und je 450,000 SEK auf die Mitglieder des von der Generalversammlung gewählten Verwaltungsrats entfallen, sofern sie nicht im Konzern angestellt sind.

Es wird beantragt, dass die Vergütung der Revisoren gestützt auf die genehmigten Rechnungen erfolgen soll.

12 Antrag für die Wahl der Mitglieder und des Präsidenten des Verwaltungsrats

Es wird beantragt, dass die bisherigen Verwaltungsratsmitglieder Georg Brunstam, Gerteric Lindquist, Hans Linnarson, Anders Pålsson, Jenny Sjödahl und Jenny Larsson wiedergewählt werden. Es wird beantragt, dass Hans Linnarson als Präsident des Verwaltungsrats wiedergewählt wird.

13 Antrag für die Wahl der Revisoren und falls erforderlich Ersatzrevisoren oder staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen

Es wird beantragt, für die Periode bis zum Ende der ordentlichen Generalversammlung 2022 KPMG AB als staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen zu wählen. KPMG hat angekündigt, dass sie bei Gutheissung dieses Antrags durch die Generalversammlung den staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfer Jonas Nihlberg als leitenden Revisor einsetzen wird.

14 Genehmigung des Vergütungsberichts

Die Grundsätze für die Vergütung der Geschäftsleitungsmitglieder wurden im Rahmen der ordentlichen Generalversammlung 2020 beschlossen. Der Verwaltungsrat hat einen Vergütungsbericht für bezahlte und ausstehende Vergütungen erstellt, die den Vergütungsgrundsätzen des Unternehmens gemäss dem schwedischen Aktiengesetz und den Vergütungsregeln des schwedischen Corporate Governance Board entsprechen.

Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, den Vergütungsbericht zu genehmigen. 

15 Antrag auf Beschlussfassung zur Änderung der Statuten und zur Durchführung eines Aktiensplitts

Um den Handel mit den börsenkotierten Aktien der Gesellschaft zu erleichtern, beantragt der Verwaltungsrat der NIBE Industrier AB (publ) der Generalversammlung:

– Dass zum Zwecke der Durchführung eines Aktiensplitts die statutarische Begrenzung der Anzahl Aktien in § 5 der Statuten wie folgt geändert wird:
– “Die Anzahl der Aktien soll nicht weniger als eine Milliarde sechshundert Millionen (1’600’000’000) und nicht mehr als drei Milliarden zweihundert Millionen (3’200’000’000) betragen.

” Wonach die Statuten den im Anhang beigefügten Wortlaut haben, Anhang;

– die Aktien des Unternehmens, unabhängig von den Aktienklassen, zu teilen, wobei eine (1) bestehende Aktie in vier (4) Aktien geteilt wird (Aktiensplitt 4:1);– den Verwaltungsrat zu ermächtigen, den Stichtag für den Aktiensplitt zu bestimmen, welcher jedoch erst nach der Registrierung des Beschlusses durch das schwedische Handelsregisteramt stattfinden darf;

– dass der Verwaltungsrat oder ein vom Verwaltungsrat Beauftragter ermächtigt wird, Anpassungen des Beschlusses der Versammlung vorzunehmen, die im Zusammenhang mit der Registrierung beim schwedischen Handelsregisteramt bzw. bei Euroclear oder aufgrund anderer formaler Erfordernisse notwendig sein könnten.

Nach Abschluss der Aktienaufteilung wird sich die Anzahl der Aktien der Gesellschaft von 504’016’622 auf 2’016’066’488 erhöhen, davon 233’130’360 Aktien der A-Klasse und 1’782’936’128 Aktien der B-Klasse. 

Für eine gültige Zustimmung der Generalversammlung zum obengenannten Antrag des Verwaltungsrats ist eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln aller abgegebenen Stimmen und aller an der Versammlung vertretenen Aktien erforderlich.

16 Antrag des Verwaltungsrats, den Verwaltungsrat zum Entscheid über die Ausgabe neuer Aktien im Zusammenhang mit der Übernahme von Gesellschaften/Unternehmen zu ermächtigen

Der Verwaltungsrat der NIBE Industrier AB (publ) beantragt der Generalversammlung, den Verwaltungsrat zu ermächtigen, in einem Schritt oder mehreren Schritten und während der Zeit bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung, mit oder ohne Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre, neue Aktien der B-Klasse auszugeben. Die Ermächtigung umfasst auch das Recht zum Entscheid über die Ausgabe von Aktien mit Liberierung durch Sacheinlage, Verrechnung oder auf andere Weise unter den Voraussetzungen gemäss Kapitel 13 § 5 erster Abschnitt 6 des Schwedischen Gesetzes über Aktiengesellschaften. Die Ausgabe neuer Aktien darf nur der Finanzierung der Übernahme von Gesellschaften, Teilen von Gesellschaften oder Unternehmen dienen. Die Ermächtigung umfasst aber nicht das Recht des Verwaltungsrats, bei der Ausgabe neuer Aktien mit Barliberierung das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre auszuschliessen. Die Ermächtigung ist begrenzt auf maximal 10% der Gesamtzahl der Aktien, die im Zeitpunkt der ordentlichen Generalversammlung (nach erfolgtem Aktiensplitt jedoch entsprechend angepasst) ausgegeben sind.

Weiter beantragt der Verwaltungsrat der Generalversammlung, den Vorsitzenden der Geschäftsleitung oder einen vom Vorsitzenden der Geschäftsleitung ermächtigten Dritten zu berechtigen, kleinere Anpassungen des Beschlusses der Generalversammlung vorzunehmen, falls solche Anpassungen im Zusammenhang mit der Registrierung dieses Beschlusses beim Schwedischen Handelsregisteramt und bei Euroclear oder aufgrund formeller Anforderungen erforderlich sind.

Für eine gültige Zustimmung der Generalversammlung zum obengenannten Antrag des Verwaltungsrats ist eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln aller abgegebenen Stimmen und aller an der Versammlung vertretenen Aktien erforderlich.

17 Antrag des Verwaltungsrats zu den Grundsätzen für die Vergütung und andere Anstellungsbedingungen der Geschäftsleitungsmitglieder

Der Verwaltungsrat der NIBE Industrier AB (publ) beantragt der Generalversammlung, die folgenden Grundsätze zu genehmigen. 

Gegenstand und Anwendungsbereich der Grundsätze

Diese Grundsätze finden Anwendung auf die Mitglieder der Geschäftsleitung der NIBE Industrier AB (publ), die aus dem Vorsitzenden der Geschäftsführung/CEO, dem Finanzdirektor/CFO und den drei Geschäftsbereichsleitern besteht. Diese Grundsätze gelten auch für die allfällige Vergütung von Mitgliedern des Verwaltungsrats (z.B. Beratungshonorar) für Tätigkeiten, die diese Mitglieder zusätzlich zur Verwaltungsratstätigkeit für NIBE Industrier AB oder eine der Gruppengesellschaften erbringen. Sofern nachstehend nichts anders vorgesehen, gelten die nachfolgenden Grundsätze nicht für das Verwaltungsratshonorar, welches durch die ordentliche Generalversammlung festgelegt wird.

Die Grundsätze fördern die Unternehmensstrategie, die langfristigen Interessen und die Nachhaltigkeit der Gesellschaft

Kurz zusammengefasst besteht NIBE’s Unternehmensstrategie darin, erstklassige nachhaltige Energielösungen bereitzustellen. Weitere Informationen zur Unternehmensstrategie finden Sie unter www.nibe.com. Eine erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensstrategie und die Sicherstellung von NIBE’s langfristigen Interessen, einschliesslich der Nachhaltigkeit, hängt von NIBE’s Fähigkeit ab, eine Geschäftsleitung zu gewinnen und zu halten, welche hochqualifiziert ist und über die zur Erreichung der erklärten Ziele erforderlichen Fähigkeiten verfügt. Daher muss die Gesellschaft in der Lage sein, wettbewerbsfähige Vergütungsbedingungen anzubieten. Diese Grundsätze ermöglichen es der Gesellschaft, der Geschäftsführung eine marktübliche Vergütung anzubieten und wettbewerbsfähig zu sein, um entsprechende Mitarbeitende zu rekrutieren und zu halten. 

Vergütungsformen

Die Vergütung kann ausgerichtet werden als fixes Salär, als variables Salär, in der Form von Rentenbeiträgen oder durch Gewährung anderer Vorteile, wie beispielsweise eines Geschäftsfahrzeugs. 

Mitglieder der Geschäftsleitung, welche in einer Gruppengesellschaft angestellt sind, erhalten kein Verwaltungsratshonorar. 

Alle Mitglieder der Geschäftsleitung, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben einen Anspruch Rentenleistungen gemäss dem leistungsorientierten ITP-Plan (Zusatzrenten für entlöhnte Angestellte) (SW: ITP-planen), Abschnitt 2, für Salär-Anteile bis zu 30 Einkommensgrundbeträgen (SW: inkomstbasbelopp). Für Salär-Anteile über 30 Einkommensgrundbeträgen wird eine Prämie mit einem fixen Prozentsatz von 30% bezahlt, in Übereinstimmung mit den gleichen Grundsätzen wie im ITP-Plan mit Fixprämie, Abschnitt 1. Die Rentenbeiträge dürfen insgesamt maximal 35 % der Gesamtvergütung betragen. Mitglieder der Geschäftsleitung, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, haben keinen Anspruch auf Rentenbeiträge.

Andere Leistungen, z.B. Krankenversicherung, Lebensversicherung und Geschäftsfahrzeug, dürfen insgesamt maximal 5 % der Gesamtvergütung betragen. 

Voraussetzung für die Zahlung einer variablen Vergütung

Mitglieder der Geschäftsleitung haben als Anreiz die Möglichkeit zum Bezug eines variablen Salär-Anteils, welcher ausbezahlt wird, wenn die vereinbarten Ziele erreicht worden sind. Diese Ziele werden vom Verwaltungsrat gesetzt, sind messbar und werden im Voraus festgelegt, z.B. prozentuales Wachstum, operative Gewinnmarge und Senkung des Umlaufvermögens. Die Ziele werden für jeweils ein Geschäftsjahr festgelegt. Mit der Honorierung klarer und messbarer Leistungen, die von der finanziellen und betrieblichen Entwicklung der Gesellschaft abhängen, sollen die gesetzten Ziele die Motivation der Mitglieder der Geschäftsleitung fördern, um die von der Gesellschaft in Bezug auf Geschäftsstrategien, langfristige Interessen und Nachhaltigkeit gesetzten Ziele zu erreichen. 

Das variable Salär ist in der Höhe auf vier Monatssaläre beschränkt. Zusätzlich kann ein Monatssalär extra ausgerichtet werden, falls das Mitglied der Geschäftsleitung diese Extravergütung und zusätzlich ein Monatssalär seiner variablen Vergütung für den Erwerb von NIBE-Aktien verwendet. Bedingung für den Bezug dieser Extravergütung ist, dass das Mitglied der Geschäftsleitung die jährlich erworbenen NIBE-Aktien für eine Dauer von mindestens drei Jahren hält. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, hat die Gesellschaft das Recht, diesen Teil der Vergütung zurückzufordern. Der Zweck der zusätzlichen Vergütung für den Erwerb von NIBE-Aktien besteht in der Stärkung der langfristigen Interessen der Geschäftsleitungsmitglieder an der Gesellschaft und somit in der Förderung der Unternehmensstrategie, der langfristigen Interessen sowie der Nachhaltigkeit der Gesellschaft. Üblicherweise erfolgt der Erwerb von NIBE-Aktien durch Mitglieder der Geschäftsleitung einmal jährlich im Februar/März unter Berücksichtigung der geltenden Regeln gegen den Marktmissbrauch. Der Vorsitzende der Geschäftsleitung kann an keinem Anreizprogramm teilnehmen. 

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ein Mitglied der Geschäftsleitung wird auf unbestimmte oder feste Zeit angestellt. 

Die für die Gesellschaft einzuhaltende Kündigungsfrist für die Entlassung des Vorsitzenden der Geschäftsleitung beträgt sechs Monate. Der Vorsitzende der Geschäftsleitung ist berechtigt, eine Abgangsentschädigung von 12 Monatslöhnen zu beziehen.

Anderen Mitgliedern der Geschäftsleitung wird das Salär während der Kündigungsfrist, welche zwischen 6 und 12 Monaten variiert, weiterbezahlt.

Es besteht keine Spezialvereinbarung, wonach Mitglieder der Geschäftsleitung ihre Anstellung vor dem Erreichen des Rentenalters aufgeben und bis zum Eintritt des Rentenalters weiterhin einen Teil ihres Salärs erhalten können.

Berücksichtigung des Durchschnittsgehalts und der Anstellungsbedingungen bei der Ausarbeitung der Grundsätze

Bei der Ausarbeitung des Antrags zu diesen Grundsätzen hat der Verwaltungsrat das Durchschnittsgehalt und die Anstellungsbedingungen der Mitarbeiter der schwedischen Gesellschaften der NIBE-Gruppe berücksichtigt. Hierzu wurden Informationen über das Durchschnittsgehalt und die Anstellungsbedingungen der Mitarbeiter sowie über die während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gewährten Erhöhungen und Ansätze der Vergütungen eingeholt. Ein sehr wichtiger zusätzlicher Faktor war das Wachstum des Konzerns, sowohl hinsichtlich des Umsatzes als auch des Ergebnisses. Darüber hinaus wurde ein Vergleich mit anderen schwedischen börsenkotierten Gesellschaften derselben Grösse angestellt. Diese Informationen waren Teil der Entscheidungsunterlagen des Verwaltungsrats für die Beurteilung der Angemessenheit der Grundsätze.

Honorare für Beratungsdienstleistungen von Mitgliedern des Verwaltungsrats

In besonderen Fällen können die von der ordentlichen Generalversammlung gewählten Mitglieder des Verwaltungsrats, welche für die Gesellschaft ausserhalb der üblichen Verwaltungsratstätigkeit während einer befristete Dauer Beratungsdienstleistungen in ihrem jeweiligen Fachbereich erbringen, hierfür separat entschädigt werden. Solche Dienstleistungen werden von der Gesellschaft zu Marktbedingungen entschädigt. 

Erstellen der Grundsätze

Diese Grundsätze wurden vom Verwaltungsrat erstellt. Der Vorsitzende der Geschäftsleitung und die anderen Mitglieder der Geschäftsleitung haben sich nicht an den Vorbereitungen und Entscheidungen des Verwaltungsrats zu diesen Grundsätzen beteiligt. 

Die Grundsätze unterliegen einer jährlichen Überprüfung durch persönlichen Kontakt des Präsidenten des Verwaltungsrats mit den Hauptaktionären. 

Abweichung von den Grundsätzen

Der Verwaltungsrat kann von diesen Grundsätzen abweichen, falls hierfür im Einzelfall spezifische Gründe bestehen und falls dies notwendig ist, um die langfristigen Interessen und die Nachhaltigkeit der Gesellschaft sicherzustellen oder um die finanzielle Überlebensfähigkeit der Gesellschaft zu sichern. 

Vorliegen wesentlicher Änderungen

Der Antrag zu den Grundsätzen entspricht im Wesentlichen den Grundsätzen, die anlässlich der ordentlichen Generalversammlung 2020 genehmigt wurden. Die jährliche Überprüfung der Grundsätze hat zu keinen wesentlichen Änderungen geführt. Bei der Überprüfung hat der Verwaltungsrat festgestellt, dass der Kreis der von den Grundsätzen erfassten Mitglieder der Geschäftsleitung aufgrund der neuen Regeln zur Vergütung leitender Angestellter des Swedish Corporate Governance Boards nicht erweitert werden muss.

Verfügbare Dokumente

Der Jahresbericht und der Revisionsbericht, die vollständigen Anträge des Verwaltungsrats zu den Traktanden 15, 16 und 17, die Erklärung des Revisors gemäss Kapitel 8 § 54 des Schwedischen Gesetzes über die Aktiengesellschaften und andere Dokumente liegen für die Aktionäre am Sitz der Gesellschaft in Markaryd zur Einsicht auf, sind auf der Website der Gesellschaft www.nibe.com ab 20 April 2021 abrufbar und werden den Aktionären auf Verlangen an die von ihnen angegebene Adresse zugestellt. 

Informationsrecht 

Die Aktionäre haben das Recht, Informationen über Umstände zu verlangen, die sich auf den Entscheid über ein Traktandum auswirken können. Der Verwaltungsrat hat solche Informationen zu erteilen, wenn er der Ansicht ist, dass dies ohne wesentlichen Schaden für die Gesellschaft geschehen kann. Ein Antrag auf derartige Informationen ist schriftlich an NIBE Industrier (publ), att: Christel Fritiofsson, Hannabadsvägen 5, 285 32 Markaryd, Schweden oder per E-Mail an [email protected] bis spätestens Freitag, 30. April 2021 zu richten. Diese Informationen werden bei der Gesellschaft und auf www.nibe.com bis spätestens Freitag, 6. Mai 2021, bereitgehalten. Die entsprechenden Informationen werden innerhalb desselben Zeitraums auch an die Aktionäre versandt, die dies unter Angabe ihrer Postanschrift oder E-Mail-Adresse beantragt haben. 

Anzahl der Aktien und Stimmen

Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Mitteilung beträgt die gesamte Anzahl der Aktien der Gesellschaft 504’016’622; davon sind 58’282’590 Aktien der Klasse A und 445’734’032 Aktien der Klasse B. Die gesamte Anzahl der Stimmen der Gesellschaft beträgt 1’028’559’932.

Verarbeitung personenbezogener Daten

Informationen darüber, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, finden Sie unter:

https://www.euroclear.com/dam/ESw/Legal/Privacy-notice-bolagsstammor-engelska.pdf Externes Link.

Markaryd, April 2021

NIBE Industrier AB (publ)

Der Verwaltungsrat

Für weitere Informationen

Gerteric Lindquist, CEO, Hans Backman, CFO; +46 (0)433-27 30 00


Die Pressemitteilung umfasst Informationen, die NIBE Industrier AB gemäß den für die Nasdaq Stockholm geltenden Vorschriften für Emittenten veröffentlichen muss. Die Informationen wurden am 12. April 2021 um 9.00 Uhr durch die oben genannten Personen zur Veröffentlichung übermittelt.