Pressemitteilung

Einladung zur ausserordentlichen ­generalversammlung betreffend ­dividende für 2019

Die Aktionäre der NIBE Industrier AB (publ) werden hiermit zur ausserordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft am Mittwoch, 16. Dezember 2020 eingeladen.

Aufgrund der anhaltenden Restriktionen infolge der Covid-19 Pandemie hat der Verwaltungsrat beschlossen, dass die ausserordentliche Generalversammlung, gestützt auf die vorübergehend geltenden gesetzlichen Vorschriften, ohne physische Anwesenheit von Aktionären, Vertretern oder Dritten durchgeführt wird, und dass die Aktionäre ihre Stimmrechte nur durch briefliche Stimmabgabe vor der Generalversammlung ausüben können. Informationen über die an der Generalversammlung gefassten Beschlüsse werden am Mittwoch, den 16. Dezember 2020, veröffentlicht, sobald das Ergebnis der brieflichen Stimmabgabe endgültig bestätigt ist.


Teilnahmerecht
Aktionäre, die per briefliche Stimmabgabe an der ausserordentlichen Generalversammlung teilnehmen möchten,
müssen am Dienstag, den 8. Dezember 2020 im Ausdruck des Aktienregisters der Euroclear Sweden AB ("Euroclear") vermerkt sein undmüssen der Gesellschaft ihre Absicht, an der ausserordentlichen Generalversammlung teilzunehmen, bis spätestens Dienstag, den 15. Dezember 2020 mitteilen, indem sie ihre brieflichen Stimmen gemäss den Anweisungen unter dem untenstehenden Titel Briefliche Stimmabgabe abgeben, so dass die brieflichen Stimmen spätestens am Dienstag, den 15. Dezember 2020 bei Euroclear eingehen.

Aktionäre, deren Aktien auf den Namen eines Nominees eingetragen sind, müssen ihre Aktien zusätzlich zur Anmeldung für die Teilnahme an der Generalversammlung bei Euroclear auf ihren eigenen Namen neu eintragen lassen. Diese Eintragung kann vorübergehend sein und muss bis spätestens am Donnerstag, 10. Dezember 2020 erfolgt sein. Ein entsprechendes Eintragungsgesuch muss dem Nominee rechtzeitig vor Donnerstag, 10. Dezember 2020 eingereicht werden, damit die Wiedereintragung noch durchgeführt werden kann.


Briefliche Stimmabgabe
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht an der Generalversammlung nur ausüben, indem sie im Voraus durch so genannte briefliche Stimmabgabe abstimmen nach § 22 des Gesetzes (2020:198) über vorübergehende Ausnahmen zur Erleichterung der Durchführung von Generalversammlungen in Gesellschaften und anderen Vereinigungen.


Für die briefliche Stimmabgabe ist ein besonderes Formular zu verwenden. Das Formular ist auf der Website von NIBE Industrier unter www.nibe.com verfügbar. Das Formular für die briefliche Stimmabgabe gilt als Anmeldung zur Teilnahme an der Generalversammlung.


Das ausgefüllte Abstimmungsformular muss bis spätestens Dienstag, den 15. Dezember 2020, bei Euroclear (welche die Formulare im Namen der NIBE Industrier verwaltet) eingehen. Das ausgefüllte Formular ist an NIBE Industrier AB, ausserordentliche Generalversammlung, c/o Euroclear Sweden AB, Box 191, 101 23 Stockholm, Schweden, oder per E-Mail an [email protected] zu senden. Aktionäre, die natürliche Personen sind, können ihre Stimme auch elektronisch durch Unterschrift mit BankID gemäss den Anweisungen unter https://anmalan.vpc.se/euroclearproxy Externes Link. abgeben. Wenn ein Aktionär eine briefliche Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten einreicht, ist dem Formular für die briefliche Stimmabgabe eine schriftliche und datierte, vom Aktionär unterzeichnete Vollmacht beizufügen. Vollmachtsformulare sind auf der Website der Gesellschaft unter www.nibe.com verfügbar. Handelt es sich beim Aktionär um eine juristische Person, ist dem Formular ein Handelsregisterauszug oder ein entsprechendes Dokument über diese juristische Person beizufügen. Der Aktionär kann mit dem Formular für die briefliche Stimmabgabe keine besonderen Anweisungen oder Bedingungen einreichen. In einem solchen Fall ist die Abstimmung (d.h. die briefliche Stimmabgabe in ihrer Gesamtheit) ungültig. Weitere Weisungen und Bedingungen sind dem Formular für die briefliche Stimmabgabe beigefügt.


Traktanden
1. Eröffnung der Generalversammlung.
2. Wahl des Vorsitzenden der Generalversammlung.
3. Vorbereitung und Abnahme der Stimmliste.
4. Genehmigung der Traktandenliste.
5. Wahl einer oder zweier Person(en) zur Überprüfung des Protokolls.
6. Feststellung, dass die ausserordentliche Generalversammlung korrekt einberufen worden ist.
7. Beschlussfassung über die Dividende.
8. Abschluss der Generalversammlung.



Anträge


Antrag für die Wahl des Vorsitzenden der Generalversammlung (Traktandum 2)
Der Verwaltungsrat beantragt, den Präsident des Verwaltungsrates, Hans Linnarson, als Vorsitzender der Generalversammlung zu wählen oder, falls dieser nicht an der Sitzung teilnehmen kann, jede andere vom Verwaltungsrat der NIBE Industrier vorgeschlagene Person.

Vorbereitung und Abnahme der Stimmliste (Traktandum 3)
Der Verwaltungsrat beantragt, als genehmigte Stimmliste die von Euroclear erstellte Stimmliste zu verwenden, die auf dem Aktienregister der Generalversammlung und den eingegangenen brieflichen Stimmabgaben basiert und von jener Person überprüft worden ist, die das Protokoll verifiziert.

Wahl einer oder zweier Person(en) zur Überprüfung des Protokolls (Traktandum 5)
Der Verwaltungsrat beantragt, dass eine Person zur Überprüfung des Protokolls zu wählen ist, und dass Leif Gustavsson gewählt wird. Sollte er nicht in der Lage sein, an der Sitzung teilzunehmen, soll eine andere vom Vorstand der NIBE Industrier vorgeschlagene Person gewählt werden.

Antrag zur Beschlussfassung über die Dividende (Traktandum 7)
Am 30. März 2020 gab die NIBE Industrier bekannt, dass der Verwaltungsrat beschlossen hat, seinen Vorschlag für eine Dividende von 1.40 SEK pro Aktie aufgrund der anhaltenden Pandemie zurückzuziehen und im Laufe des Jahres eine ausserordentliche Generalversammlung einzuberufen, um über die Dividende für 2019 zu entscheiden. Angesichts der anhaltenden soliden finanziellen Lage der Gesellschaft, sowohl hinsichtlich des Eigenkapitals als auch der Liquidität, ist der Verwaltungsrat nun zum Schluss gekommen, dass die Voraussetzungen für die Ausschüttung einer Dividende gemäss dem ursprünglichen Antrag gegeben sind. Der Verwaltungsrat schlägt daher der ausserordentlichen Generalversammlung vor, eine Dividende in Höhe von insgesamt 705'623'270.80 SEK zu beschliessen, was 1.40 SEK pro Aktie entspricht. Als Stichtag für die Dividende beantragt der Verwaltungsrat den Freitag, den 18. Dezember 2020. Die Dividende wird voraussichtlich am Mittwoch, den 23. Dezember 2020, von Euroclear ausgeschüttet. Der letzte Handelstag der dividendenberechtigten NIBE-Aktie ist Mittwoch, der 16. Dezember 2020.

Gemäss der zuletzt genehmigten Bilanz per 31. Dezember 2019 belief sich das frei verfügbare Eigenkapital der Gesellschaft auf 8'979 MSEK. Die ordentliche Generalversammlung vom 14. Mai 2020 beschloss, den der Generalversammlung zur Verfügung stehenden Betrag vorzutragen. Somit beläuft sich der gemäss Kapitel 17, Ziffer 3, erster Absatz des Schwedischen Gesetzes über Aktiengesellschaften verfügbare Betrag auf 8'979 MSEK. Sofern die ausserordentliche Generalversammlung die Dividende entsprechend dem Dividendenantrag des Verwaltungsrates beschliesst, verbleiben 8'273 MSEK des verfügbaren Eigenkapitals der Gesellschaft.

Der Verwaltungsrat beantragt ferner, dass der Verwaltungsrat, der Vorsitzende der Geschäftsleitung oder die von einem dieser beiden ernannte Person ermächtigt wird, allfällige geringfügige Anpassungen zu oben genannten Beschlüssen, die im Zusammenhang mit der Registrierung beim Schwedischen Handelsregisteramt und/oder Euroclear erforderlich sind, vorzunehmen.

Zusätzliche Informationen
Im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Mitteilung beträgt die gesamte Anzahl der Aktien der Gesellschaft 504 016 622; davon sind 58 282 590 Aktien der Klasse A und 445 734 032 Aktien der Klasse B. Die gesamte Anzahl der Stimmen der Gesellschaft beträgt 1 028 559 932.

Die Aktionäre haben das Recht, vom Verwaltungsrat und vom Vorsitzenden der Geschäftsleitung Informationen über Umstände zu erhalten, welche eine Auswirkung auf den Entscheid über ein Traktandum oder eine Auswirkung auf die Beurteilung der finanziellen Situation der Gesellschaft haben könnten, sofern der Verwaltungsrat der Ansicht ist, dass dies ohne wesentlicher Nachteile für die Gesellschaft möglich ist. Ein entsprechendes Auskunftsersuchen ist schriftlich bis spätestens Donnerstag, den 10. Dezember 2020, an NIBE Industrier AB, Att: Christel Fritiofsson, Box 14, 285 21 Markaryd, Schweden, oder per E-Mail an [email protected] zu richten. Diese Informationen werden spätestens Freitag, den 11. Dezember 2020, bei der Gesellschaft und auf www.nibe.com zur Verfügung gehalten. Die Informationen werden den Aktionären auf Anfrage und unter Angabe ihrer Post- oder E-Mail-Adresse auch innerhalb desselben Zeitraums zugesandt.

Alle Dokumente gemäss dem Schwedischen Gesetz über Aktiengesellschaften (2005:551) werden spätestens drei Wochen vor der ausserordentlichen Generalversammlung in den Räumlichkeiten der Gesellschaft in Markaryd und unter www.nibe.com zur Verfügung gestellt. Kopien der Dokumente werden den Aktionären auf Anfrage und unter Angabe ihre Postanschrift zugesandt. Das Aktienregister der Generalversammlung wird in den Räumlichkeiten der Gesellschaft in Markaryd bereitgehalten.

Markaryd, 23. November 2020
NIBE Industrier AB (publ)
DER VERWALTUNGSRAT



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an

Gerteric Lindquist, CEO, Hans Backman, CFO; +46 (0)433-27 30 00

 

Die Pressemitteilung umfasst Informationen, die NIBE Industrier AB gemäß den für die Nasdaq Stockholm geltenden Vorschriften für Emittenten veröffentlichen muss. Die Informationen wurden am 23. November 2020 um 8.00 Uhr durch die oben genannten Personen zur Veröffentlichung übermittelt.