Pressemitteilungen

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 der NIBE

Die Aktionäre der NIBE Industrier AB (publ) werden hiermit eingeladen zur ordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft am Dienstag, 14. Mai 2019 um 17.00 Uhr in Sparbankshallen, Ola Mårtens väg 8, Markaryd. Bitte beachten – neuer Versammlungsort! 


Zwischen 14.00 und 16.00 Uhr sind die Aktionäre herzlich eingeladen, die Produktausstellung von NIBE Stove im Haus Skulptörvägen 10 sowie die Produktausstellung von NIBE Energy Systems im Marknadscenter, Järnvägsgatan 17 und die Nobel-Ausstellung in Hannabadsvägen 1, Markaryd, zu besuchen.


Zutrittsberechtigung

Ein Aktionär ist zur Teilnahme an der ordentlichen Generalversammlung berechtigt, wenn er am Mittwoch, 8. Mai 2019 in eigenem Namen in dem von Euroclear Sweden AB (“Euroclear“) geführten Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist und sich bis spätestens am Mittwoch, 8. Mai 2019 bei der Gesellschaft für die Teilnahme an der Generalversammlung angemeldet hat.


Ein Aktionär, dessen Aktien auf den Namen eines Nominees eingetragen sind, muss seine Aktien zusätzlich zur Anmeldung für die Teilnahme an der Generalversammlung bei Euroclear auf seinen eigenen Namen neu eintragen lassen. Diese Eintragung kann vorübergehend sein und muss bis spätestens am Mittwoch, 8. Mai 2019 erfolgt sein. Ein entsprechendes Eintragungsgesuch muss dem Nominee rechtzeitig vor Mittwoch, 8. Mai 2019 eingereicht werden, damit die Wiedereintragung noch durchgeführt werden kann.

Die Generalversammlung wird auf Schwedisch abgehalten.


Anmeldung

Die Anmeldung für die Teilnahme an der ordentlichen Generalversammlung kann schriftlich an folgende Adresse gesendet werden: NIBE Industrier AB, Årsstämma, c/o Euroclear Sweden, Box 191, 101 23 Stockholm, telefonisch unter +46 433 27 36 00 vorgenommen werden oder über www.nibe.com erfolgen.


Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung Name, persönliche Identifikationsnummer oder Unternehmens-Identifikationsnummer, Adresse und Telefonnummer, Anzahl Aktien und Aktienkategorie sowie Anzahl Berater an. 


Ein Aktionär, der sich vertreten lässt, muss zusammen mit der Anmeldung eine schriftliche und datierte Vollmacht einreichen. Die Vollmacht darf zum Zeitpunkt der Generalversammlung nicht älter als ein Jahr sein, sofern die Vollmacht nicht ausdrücklich eine längere Gültigkeitsdauer vorsieht, wobei eine längere Gültigkeitsdauer maximal fünf Jahre seit Ausstellung der Vollmacht betragen darf. Zu diesem Zweck steht unter www.nibe.com ein Vollmachtsformular zur Verfügung. Das Vollmachtsformular kann auch telefonisch unter der oben angegebenen Nummer bestellt werden. Auf Verlangen muss die Vollmacht im Original vorgelegt werden. Der Vertreter einer juristischen Person muss einen Handelsregisterauszug oder ein entsprechendes qualifiziertes Dokument vorlegen, welches die für diesen Rechtsträger zeichnungsberechtigte(n) Person(en) ausweist. Als Anmeldebestätigung wird NIBE Industrier AB den Teilnehmern eine Zutrittskarte zusenden, welche an die Generalversammlung mitzunehmen und bei der Eingangskontrolle vorzuweisen ist. 


Traktanden

  • 1. Eröffnung der Generalversammlung.
  • 2. Wahl des Vorsitzenden der Generalversammlung.
  • 3. Vorbereitung und Abnahme der Stimmliste.
  • 4. Genehmigung der vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Traktanden.
  • 5. Wahl einer oder zweier Person(en) zur Überprüfung des Protokolls.
  • 6. Feststellung, dass die Generalversammlung korrekt einberufen worden ist.
  • 7. Ausführungen des Vorsitzenden der Geschäftsleitung.
  • 8. Präsentation des Jahresberichts und des Revisionsberichts, der Konzernrechnung sowie des Konzern-Revisionsberichts und der Erklärung der Revisionsstelle betreffend Anwendung der Grundsätze für die Vergütung der leitenden Angestellten gemäss Beschluss der ordentlichen Generalversammlung 2018.
  • 9. Beschlussfassung über
  • a)Genehmigung der Erfolgsrechnung und der Bilanz sowie der Konzern-Erfolgsrechnung und der Konzern-Bilanz, 
  • b)Verwendung des Gewinns der Gesellschaft gemäss der genehmigtenBilanz und Genehmigung des Stichtags für die Dividende, 
  • c)Entlastung des Verwaltungsrats sowie des Vorsitzenden der Geschäftsleitung. 
  • 10. Bestimmung der Anzahl Mitglieder des Verwaltungsrats und Ersatzmitglieder des Verwaltungsrats, welche von der Generalversammlung zu wählen sind. 
  • 11. Bestimmung der Anzahl Revisoren und Ersatzrevisoren oder der staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen.
  • 12. Bestimmung der Vergütung der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder und der Revisoren. 
  • 13. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats, des Vorsitzenden des Verwaltungsrats und falls erforderlich der Ersatzmitglieder des Verwaltungsrats.
  • 14. Wahl der Revisoren und falls erforderlich Ersatzrevisoren, oder der staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen.
  • 15. Beschlussfassung über den Antrag des Verwaltungsrats, den Verwaltungsrat zum Entscheid über die Ausgabe neuer Aktien im Zusammenhang mit der Übernahme von Gesellschaften/Unternehmen zu ermächtigen.
  • 16. Beschlussfassung über die Grundsätze für die Vergütung und andere Anstellungsbedingungen der leitenden Angestellten.
  • 17. Abschluss der Generalversammlung.

Verarbeitung personenbezogener Daten

Informationen darüber, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, finden Sie in der Datenschutzerklärung, die auf der Website der Gesellschaft unter https://www.nibe.com/de/governance/datenschutzerklarung.html abrufbar ist.


Anträge

Aktionäre, welche zusammen mehr als 50% aller Aktienstimmen der Gesellschaft halten, haben der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie die Anträge gemäss Traktanden 2, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15 und 16 unterstützen.


2  Antrag für die Wahl des Vorsitzenden der Generalversammlung

Es wird beantragt, Hans Linnarson als Vorsitzender der Generalversammlung zu wählen.


9  Dividende

Der Verwaltungsrat schlägt der ordentlichen Generalversammlung vor, den Aktionären für das Geschäftsjahr 2018 eine Dividende von 1.30 SEK pro Aktie auszuschütten. Dieser Vorschlag wird von der Revisionsstelle unterstützt. Als Stichtag für die Dividende wird Donnerstag, 16. Mai 2019 vorgeschlagen. Falls die ordentliche Generalversammlung diesem Vorschlag zustimmt, wird die Dividende voraussichtlich am Dienstag, 21. Mai 2019 durch Euroclear ausbezahlt werden.


10 Antrag für die Anzahl Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verwaltungsrats

Es wird beantragt, dass sechs ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats, ohne Ersatzmitglieder, gewählt werden.


11  Antrag für die Anzahl Revisoren und Ersatzrevisoren oder staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen

Es wird beantragt, dass ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen gewählt wird. 


12  Antrag für die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats sowie der Revisoren

Es wird beantragt, dass die Vergütung des Verwaltungsrats insgesamt 2‘400’000 SEK beträgt, wovon 800’000 SEK auf den Vorsitzenden und je 400’000 SEK auf die Mitglieder des von der Generalversammlung gewählten Verwaltungsrats entfallen, sofern sie nicht im Konzern angestellt sind. 

Es wird beantragt, dass die Vergütung der Revisoren gestützt auf die genehmigten Rechnungen erfolgen soll. 


13  Antrag für die Wahl der Mitglieder und des Vorsitzenden des Verwaltungsrats

Es wird beantragt, dass die bisherigen Verwaltungsratsmitglieder Georg Brunstam, Gerteric Lindquist, Hans Linnarson, Anders Pålsson, Helene Richmond und Jenny Sjödahl wiedergewählt werden. Es wird beantragt, dass Hans Linnarson als Vorsitzender des Verwaltungsrats wiedergewählt wird.


14  Antrag für die Wahl der Revisoren und falls erforderlich Ersatzrevisoren oder staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen

Es wird beantragt, für die Periode bis zum Ende der ordentlichen Generalversammlung 2020 KPMG AB als staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen zu wählen. KPMG hat angekündigt, dass sie bei Gutheissung dieses Antrags durch die Generalversammlung den staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfer Dan Kjellqvist als leitenden Revisor einsetzen wird. 


15  Antrag des Verwaltungsrats, den Verwaltungsrat zum Entscheid über die Ausgabe neuer Aktien im Zusammenhang mit der Übernahme von Gesellschaften/Unternehmen zu ermächtigen

Der Verwaltungsrat der NIBE Industrier AB (publ) beantragt der Generalversammlung, den Verwaltungsrat zum Entscheid in einem Schritt oder mehreren Schritten und während der Zeit bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung, mit oder ohne Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre über die Ausgabe neuer B-Aktien zu ermächtigen. Die Ermächtigung umfasst auch das Recht zum Entscheid über die Ausgabe von Aktien mit Liberierung durch Sacheinlage, Verrechnung oder auf andere Weise unter den Voraussetzungen gemäss Kapitel 13 § 5 erster Abschnitt 6 des Schwedischen Gesetzes über Aktiengesellschaften. Die Ausgabe neuer Aktien darf nur der Finanzierung der Übernahme von Gesellschaften, Teilen von Gesellschaften oder Unternehmen dienen. Die Ermächtigung umfasst aber nicht das Recht des Verwaltungsrats, bei der Ausgabe neuer Aktien mit Barliberierung das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre auszuschliessen. Die Ermächtigung ist begrenzt auf maximal 10% der Gesamtzahl der Aktien, die im Zeitpunkt der ordentlichen Generalversammlung ausgegeben sind. 

Weiter beantragt der Verwaltungsrat der Generalversammlung, den Vorsitzenden der Geschäftsleitung oder einen vom Vorsitzenden der Geschäftsleitung ermächtigten Dritten zu berechtigen, kleinere Anpassungen des Beschlusses der Generalversammlung vorzunehmen, falls solche Anpassungen im Zusammenhang mit der Registrierung dieses Beschlusses beim Schwedischen Handelsregisteramt und bei Euroclear oder aufgrund formeller Anforderungen erforderlich sind.

Für eine gültige Zustimmung der Generalversammlung zum obengenannten Antrag des Verwaltungsrats ist eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln aller abgegebenen Stimmen und aller an der Versammlung vertretenen Aktien erforderlich. 


16 Antrag des Verwaltungsrats zu den Grundsätzen für die Vergütung und andere Anstellungsbedingungen der leitenden Angestellten

Der Verwaltungsrat beantragt, dass die Gesellschaft eine marktübliche Vergütung zu anbieten und wettbewerbsfähig sein soll, um neue Mitarbeitender zu rekrutieren und bestehende Mitarbeitender zu halten. 

Es soll möglich sein, die Vergütung in Form eines fixen Salärs, eines variablen Salärs, einer Rente und anderer Vorteile, wie beispielsweise eines Geschäftsfahrzeugs, auszurichten.

Mitglieder des Verwaltungsrats, welche im Konzern angestellt sind, erhalten keine zusätzliche Vergütung.

Die für die Gesellschaft einzuhaltende Kündigungsfrist für die Entlassung des Vorsitzenden der Geschäftsleitung beträgt sechs Monate. Der Vorsitzende der Geschäftsleitung ist berechtigt, eine Abgangsentschädigung von 12 Monatslöhnen zu beziehen. Anderen leitenden Angestellten wird das Salär während der Kündigungsfrist, welche zwischen 6 und 12 Monaten variiert, weiterbezahlt.

Es besteht keine Spezialvereinbarung, wonach leitende Angestellte ihre Anstellung vor dem Erreichen des Rentenalters aufgeben und bis zum Eintritt des Rentenalters weiterhin einen Teil ihres Salärs erhalten können. 

Alle leitenden Angestellten haben einen Rentenanspruch gemäss dem leistungsbestimmten ITP-Plan (Zusatzrenten für entlöhnte Angestellte) (SW: ITP-planen), Abschnitt 2 für Salär-Anteile bis zu 30 Einkommensgrundbeträgen (SW: inkomstbasbelopp). Für Salär-Anteile über 30 Einkommensgrundbeträgen wird eine Prämie mit einem fixen Prozentsatz von 30% bezahlt, in Übereinstimmung mit den gleichen Grundsätzen wie im ITP-Plan mit Fixprämie, Abschnitt 1.

Leitende Angestellte haben als Anreiz die Möglichkeit zum Bezug eines variablen Salär-Anteils, welcher ausbezahlt wird, wenn die vereinbarten Ziele erreicht worden sind. Das variable Salär ist in der Höhe auf vier Monatssaläre beschränkt. Zusätzlich kann ein Monatssalär extra ausgerichtet werden, falls der/die leitende Angestellte diese Extravergütung und ein zusätzliches Monatssalär seiner/ihrer variablen Vergütung für den Erwerb von NIBE-Aktien verwendet. Bedingung für den Bezug dieser Extravergütung ist, dass der/die leitende Angestellte die jährlich erworbenen NIBE-Aktien für eine Dauer von mindestens drei Jahren behält. Üblicherweise erfolgt der Erwerb von NIBE-Aktien durch leitende Angestellte einmal jährlich im Februar/März unter Anwendung der geltenden Regeln gegen den Marktmissbrauch. Der Vorsitzende der Geschäftsleitung kann an keinem dieser Anreizprogramme teilnehmen. 

Der Verwaltungsrat kann von diesen Grundsätzen abweichen, falls dafür im Einzelfall spezifische Gründe bestehen. 


Verschiedenes

Der Jahresbericht und der Revisionsbericht, die Erklärung des Verwaltungsrats gemäss Kapitel 18 § 4 des Schwedischen Gesetzes über die Aktiengesellschaften über den Dividendenantrag, die vollständigen Anträge des Verwaltungsrats zu den Traktanden 15 und 16, die Erklärung des Revisors gemäss Kapitel 8 § 54 des Schwedischen Gesetzes über die Aktiengesellschaften und andere Dokumente liegen für die Aktionäre am Sitz der Gesellschaft in Markaryd zur Einsicht auf, sind auf der Website der Gesellschaft www.nibe.com ab dem 23. April 2019 abrufbar und werden den Aktionären auf Verlangen an die von ihnen angegebene Adresse zugestellt. Die Erklärung des Verwaltungsrats gemäss Kapitel 18 § 4 des Schwedischen Gesetzes über die Aktiengesellschaften über den Dividendenantrag ist auch aus der Verwaltungsberichterstattung im Jahresbericht ersichtlich.

Die Aktionäre werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie anlässlich der ordentlichen Generalversammlung Informationen verlangen können über Umstände, welche eine Auswirkung auf den Entscheid über ein Traktandum oder eine Auswirkung auf die Beurteilung der finanziellen Situation der Gesellschaft haben könnten.

Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Mitteilung beträgt die gesamte Anzahl der Aktien der Gesellschaft 504‘016‘622; davon sind 58‘532‘590 Aktien der Klasse A und 445‘484’032 Aktien der Klasse B. Die gesamte Anzahl der Stimmen der Gesellschaft beträgt 1‘030‘809’932.


Markaryd, im April 2019

NIBE Industrier AB (publ)

Der Verwaltungsrat


Die Pressemitteilung umfasst Informationen, die NIBE Industrier AB gemäß den für die Nasdaq Stockholm geltenden Vorschriften für Emittenten veröffentlichen muss. Die Informationen wurden am 15. April 2019 um 9.00 Uhr durch Benny Torstensson zur Veröffentlichung übermittelt.

 



Benny Torstensson Information Manager, Tel. +46 (0)433 - 27 30 00