Pressemitteilungen

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 der NIBE

Die Aktionäre der NIBE Industrier AB (publ) werden hiermit eingeladen zur ordent­lichen Generalversammlung der Gesellschaft am Mittwoch, 16. Mai 2018 um 17.00 Uhr am Sitz der Gesellschaft, Järnvägsgatan 34, Markaryd. Bitte beachten - neuer Versammlungsort!

 

Zwischen 14.30 und 16.00 Uhr sind die Aktionäre herzlich eingeladen, die Produktausstellung von NIBE Stove im Haus Skulptörvägen 10 sowie die Produktausstellung von NIBE Energy Systems im Marknadscenter, Järnvägsgatan 17, Markaryd, zu besuchen, wo die Produktneuheiten der jeweiligen Gesellschaft präsentiert werden.

 

Zutrittsberechtigung

Ein Aktionär ist zur Teilnahme an der ordentlichen Generalversammlung berech­tigt, wenn er am Mittwoch, 9. Mai 2018 in eigenem Namen in dem von Euroclear Sweden AB (“Euroclear“) geführten Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist und sich bis spätestens am Mittwoch, 9. Mai 2018 bei der Gesellschaft für die Teilnahme an der Generalversammlung angemeldet hat.

 

Ein Aktionär, dessen Aktien auf den Namen eines Nominees eingetragen sind, muss seine Aktien – zusätzlich zur Anmeldung für die Teilnahme an der Generalversammlung – bei Euroclear vorübergehend auf seinen eigenen Namen neu eintragen lassen. Diese Eintragung muss bis spätestens am Mittwoch, 9. Mai 2018 erfolgt sein. Ein entsprechendes Eintragungsgesuch muss dem Nominee rechtzeitig vor Mittwoch, 9. Mai 2018 eingereicht werden, damit die Registrierung noch durchgeführt werden kann.

Die Generalversammlung wird auf Schwedisch abgehalten.

 

Anmeldung

Die Anmeldung für die Teilnahme an der ordentlichen Generalversammlung kann schriftlich an folgende Adresse gesendet werden: NIBE Industrier AB, Årsstämma, c/o Euroclear Sweden, Box 191, 101 23 Stockholm, per Telefon unter: +46 8/402 90 20 vorgenommen werden, oder über www.nibe.com erfolgen.

 

Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung Name, persönliche Identifikationsnummer oder Unternehmens-Identifikationsnummer, Adresse und Telefonnummer, Anzahl Aktien und Aktienkategorie sowie Anzahl Berater an.

 

Ein Aktionär, der sich vertreten lässt, muss zusammen mit der Anmeldung eine schriftliche und datierte Vollmacht einreichen. Die Vollmacht darf zum Zeitpunkt der Generalversammlung nicht älter als ein Jahr sein, sofern die Vollmacht nicht ausdrücklich eine längere Gültigkeitsdauer vorsieht, wobei eine längere Gültigkeitsdauer maximal fünf Jahre seit Ausstellung der Vollmacht betragen darf. Zu diesem Zweck stellt Euroclear auf www.nibe.com für die Aktionäre ein Vollmachtsformular zur Verfügung. Das Vollmachtsformular kann auch telefonisch unter der oben angegebenen Nummer bestellt werden. Auf Verlangen muss die Vollmacht im Original vorgelegt werden. Der Vertreter einer juristischen Person muss einen Handelsregisterauszug oder ein entsprechen­des qualifiziertes Dokument vorlegen, welches die für diesen Rechtsträger zeichnungsberechtigte(n) Person(en) ausweist. Als Anmeldebestätigung wird NIBE Industrier AB den Teilnehmern eine Zutrittskarte zusenden, welche an die Generalversammlung mitzunehmen und bei der Eingangskontrolle vorzuweisen ist.

 

Traktanden

 

  1. Eröffnung der Generalversammlung.
  2. Wahl des Vorsitzenden der Generalversammlung.
  3. Vorbereitung und Abnahme der Stimmliste.
  4. Genehmigung der vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Traktanden.
  5. Wahl einer oder zweier Person(en) zur Überprüfung des Protokolls.
  6. Feststellung, dass die Generalversammlung korrekt einberufen worden ist.
  7. Ausführungen des Vorsitzenden der Geschäftsleitung.
  8. Präsentation des Jahresberichts und des Revisionsberichts, der Konzernrechnung sowie des Konzern-Revisionsberichts und der Erklärung der Revisionsstelle betreffend Anwendung der Grundsätze für die Vergütung der leitenden Angestellten gemäss Beschluss der ordentlichen Generalversammlung 2017.
  9. Beschlussfassung über
  10. a) Genehmigung der Erfolgsrechnung und der Bilanz sowie der Konzern- Erfolgsrechnung und der Konzern-Bilanz,
  11. b) Verwendung des Gewinns der Gesellschaft gemäss der genehmigten Bilanz und Genehmigung des Stichtags für die Dividende,
  12. c) Entlastung des Verwaltungsrats sowie des Vorsitzenden der Geschäftsleitung.
  13. Bestimmung der Anzahl Mitglieder des Verwaltungsrats und Ersatzmitglieder des Verwaltungsrats, welche von der Generalversammlung zu wählen sind.
  14. Bestimmung der Anzahl Revisoren und Ersatzrevisoren oder der staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen.
  15. Bestimmung der Vergütung der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder und der Revisoren.
  16. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats, des Vorsitzenden des Verwaltungsrats und – falls erforderlich – der Ersatzmitglieder des Verwaltungsrats.
  17. Wahl der Revisoren und – falls erforderlich – Ersatzrevisoren, oder der staat­lich beaufsichtigten Revisionsunternehmen.
  18. Beschlussfassung über den Antrag des Verwaltungsrats, den Verwaltungsrat zum Entscheid über die Ausgabe neuer Aktien im Zusammenhang mit der Übernahme von Gesellschaften/Unternehmen zu ermächtigen.
  19. Beschlussfassung über die Grundsätze für die Vergütung und andere Anstellungsbedingungen der leitenden Angestellten.
  20. Übrige Geschäfte, welche gemäss dem Schwedischen Gesetz über die Aktiengesellschaften (2005:551) oder gemäss den Statuten an der Generalversammlung zu behandeln sind.
  21. Abschluss der Generalversammlung.

 

Anträge

Aktionäre, welche zusammen mehr als 50% aller Aktienstimmen der Gesellschaft halten, haben der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie die Anträge gemäss Traktandum 2, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15 und 16 unterstützen.

 

2 Antrag für die Wahl des Vorsitzenden der Generalversammlung
Es wird beantragt, Hans Linnarson als Vorsitzender der Generalversammlung zu wählen.

 

9 Dividende
Der Verwaltungsrat und der Vorsitzende der Geschäftsleitung schlagen der ordent­lichen Generalversammlung vor, den Aktionären für das Geschäftsjahr 2017 eine Dividende von 1.05 SEK pro Aktie auszuschütten. Als Stichtag für die Dividende wird Freitag, 18. Mai 2018 vorgeschlagen. Falls die ordentliche Generalversammlung die­sem Vorschlag zustimmt, wird die Dividende voraussichtlich am Mittwoch, 23. Mai 2018 durch Euroclear ausbezahlt werden.

 

10 Antrag für die Anzahl Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verwaltungsrats
Es wird beantragt, dass sechs ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats, ohne Ersatzmitglieder, gewählt werden.

 

11 Antrag für die Anzahl Revisoren und Ersatzrevisoren oder staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen
Es wird beantragt, dass ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen gewählt wird.

 

12 Antrag für die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats sowie der Revisoren
Es wird beantragt, dass die Vergütung des Verwaltungsrats insgesamt 2’160’000 SEK beträgt, wovon 720’000 SEK auf den Vorsitzenden und je 360’000 SEK auf die Mitglieder des von der Generalversammlung gewählten Verwaltungsrats entfallen, sofern sie nicht im Konzern angestellt sind. Es wird beantragt, dass die Vergütung der Revisoren gestützt auf die genehmigten Rechnungen erfolgen soll.

 

13 Antrag für die Wahl der Mitglieder und des Vorsitzenden des Verwaltungsrats
Es wird beantragt, dass die bisherigen Verwaltungsratsmitglieder Georg Brunstam, Gerteric Lindquist, Hans Linnarson, Anders Pålsson und Helene Richmond wieder­gewählt werden, und dass Jenny Sjödahl neu gewählt wird. Es wird beantragt, dass Hans Linnarson als Vorsitzender des Verwaltungsrats wiedergewählt wird.

 

Eva-Lotta Kraft, welche seit 2010 Mitglied des Verwaltungsrats ist, hat sich ent­schieden, anlässlich der Generalversammlung auf eine Wiederwahl zu verzichten.

 

Jenny Sjödahl ist 1973 geboren und ist Ingenieurin mit einem Abschluss als Master of Industrial Economy von der Universität Linköping. Jenny Sjödahl hat grosse Erfahrung im internationalen Geschäft und solide Industrie-Erfahrung aus verschiedenen Positionen bei ABB. Seit 2016 ist Jenny Sjödahl CEO der Westermo Teleindustri AB. Jenny Sjödahl ist zudem Mitglied des Verwaltungsrats der Nolato AG.

 

14 Antrag für die Wahl der Revisoren und – falls erforderlich – Ersatzrevisoren oder staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen
Es wird beantragt, für die Periode bis zum Ende der ordentlichen General-versammlung 2019 KPMG AB als staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen zu wählen. KPMG hat angekündigt, dass sie bei Gutheissung dieses Antrags durch die Generalversammlung den staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfer Dan Kjellqvist als leitenden Revisor einsetzen wird.

 

15 Antrag des Verwaltungsrats, den Verwaltungsrat zum Entscheid über die Ausgabe neuer Aktien im Zusammenhang mit der Übernahme von Gesellschaften/Unternehmen zu ermächtigen

Der Verwaltungsrat der NIBE Industrier AB (publ) beantragt der General-versammlung, den Verwaltungsrat zum Entscheid – in einem Schritt oder mehreren Schritten und während der Zeit bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung, mit oder ohne Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre – über die Ausgabe neuer B-Aktien zu ermächtigen. Die Ermächtigung umfasst auch das Recht zum Entscheid über die Ausgabe von Aktien mit Liberierung durch Sacheinlage, Verrechnung oder auf andere Weise unter den Voraussetzungen gemäss Kapitel 13 § 5 erster Abschnitt 6 des Schwedischen Gesetzes über Aktiengesellschaften. Die Ausgabe neuer Aktien darf nur der Finanzierung der Übernahme von Gesellschaften, Teilen von Gesellschaften oder Unternehmen dienen. Die Ermächtigung umfasst aber nicht das Recht des Verwaltungsrats, bei der Ausgabe neuer Aktien mit Barliberierung das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre auszuschliessen. Die Ermächtigung ist begrenzt auf maximal 10% der Gesamtzahl der Aktien, die im Zeitpunkt der ordentlichen Generalversammlung ausgegeben sind.

 

Weiter beantragt der Verwaltungsrat der Generalversammlung, den Verwaltungsrat – oder einen vom Verwaltungsrat ermächtigten Dritten – zu berech­tigen, kleinere Anpassungen des Beschlusses der Generalversammlung vorzuneh­men, falls solche Anpassungen im Zusammenhang mit der Registrierung dieses Beschlusses beim Schwedischen Handelsregisteramt und bei Euroclear oder aufgrund formeller Anforderungen erforderlich sind.

 

Für eine gültige Zustimmung der Generalversammlung zum obengenann­ten Antrag des Verwaltungsrats ist eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln aller abgegebenen Stimmen und aller an der Versammlung vertretenen Aktien erforderlich.

 

16 Antrag des Verwaltungsrats zu den Grundsätzen für die Vergütung und andere Anstellungsbedingungen der leitenden Angestellten

Der Verwaltungsrat beantragt, dass die Gesellschaft eine marktübliche Vergütung anbieten und wettbewerbsfähig sein soll, um neue Mitarbeitende zu rekrutieren und bestehende Mitarbeitende zu halten.


Es soll möglich sein, die Vergütung in Form eines fixen Salärs, eines vari­ablen Salärs, einer Rente und anderer Vorteile, wie beispielsweise eines Geschäftsfahrzeugs, auszurichten.


Mitglieder des Verwaltungsrats, welche im Konzern angestellt sind, erhalten keine zusätzliche Vergütung.

 

Die für die Gesellschaft einzuhaltende Kündigungsfrist für die Entlassung des Vorsitzenden der Geschäftsleitung beträgt sechs Monate. Der Vorsitzende der Geschäftsleitung ist berechtigt, eine Abgangsentschädigung von 12 Monatslöhnen zu beziehen. Anderen leitenden Angestellten wird das Salär während der Kündigungsfrist, welche zwischen 6 und 12 Monaten variiert, weiterbezahlt.


Es besteht keine Spezialvereinbarung, wonach leitende Angestellte ihre Anstellung vor dem Erreichen des Rentenalters aufgeben und bis zum Eintritt des Rentenalters weiterhin einen Teil ihres Salärs erhalten können.


Alle leitenden Angestellten haben einen Rentenanspruch gemäss dem leistungs­bestimmten ITP-Plan (Zusatzrenten für entlöhnte Angestellte) (SW: ITP-planen), Abschnitt 2 für Salär-Anteile bis zu 30 Einkommensgrundbeträgen (SW: inkomst­basbelopp). Für Salär-Anteile über 30 Einkommensgrundbeträgen wird eine Prämie mit einem fixen Prozentsatz von 30% bezahlt, in Übereinstimmung mit den gleichen Grundsätzen wie im ITP-Plan mit Fixprämie, Abschnitt 1.


Leitende Angestellte haben als Anreiz die Möglichkeit zum Bezug eines variablen Salär-Anteils, welcher ausbezahlt wird, wenn die vereinbarten Ziele erreicht worden sind. Das variable Salär ist in der Höhe auf vier Monatssaläre beschränkt. Zusätzlich kann ein Monatssalär extra ausgerichtet werden, falls der/die leitende Angestellte diese Extravergütung und ein zusätzliches Monatssalär seiner/ihrer variablen Vergütung für den Erwerb von NIBE-Aktien verwendet. Bedingung für den Bezug dieser Extravergütung ist, dass der/die leitende Angestellte die jährlich erworbe­nen NIBE-Aktien für eine Dauer von mindestens drei Jahren behält. Üblicherweise erfolgt der Erwerb von NIBE-Aktien durch leitende Angestellte einmal jährlich im Februar/März unter Anwendung der geltenden Regeln gegen den Marktmissbrauch. Der Vorsitzende der Geschäftsleitung kann an keinem dieser Anreizprogramme teilnehmen.


Der Verwaltungsrat kann von diesen Grundsätzen abweichen, falls dafür im Einzelfall spezifische Gründe bestehen.


Verschiedenes

Der Jahresbericht und der Revisionsbericht, die Erklärung des Verwaltungsrats gemäss Kapitel 18 § 4 des Schwedischen Gesetzes über die Aktiengesellschaften über den Dividendenantrag, die vollständigen Anträge des Verwaltungsrats zu den Traktanden 15 und 16, die Erklärung des Revisors gemäss Kapitel 8 § 54 des Schwedischen Gesetzes über die Aktiengesellschaften und andere Dokumente liegen für die Aktionäre am Sitz der Gesellschaft in Markaryd sowie auf der Website der Gesellschaft www.nibe.com ab dem 25. April 2018 zur Einsicht auf und werden den Aktionären auf Verlangen an die von ihnen angegebene Adresse zugestellt. Die Erklärung des Verwaltungsrats gemäss Kapital 18 § 4 des Schwedischen Gesetzes über die Aktiengesellschaften über den Dividendenantrag ist auch aus der Verwaltungsberichterstattung im Jahresbericht ersichtlich.


Die Aktionäre werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie anlässlich der ordentlichen Generalversammlung Informationen verlangen können über Umstände, welche eine Auswirkung auf den Entscheid über ein Traktandum oder eine Auswirkung auf die Beurteilung der finanziellen Situation der Gesellschaft haben könnten.


Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Mitteilung beträgt die gesamte Anzahl der Aktien der Gesellschaft 504‘016‘622; davon sind 58’532’590 Aktien der Klasse A und 445’484’032 Aktien der Klasse B. Die gesamte Anzahl der Stimmen der Gesellschaft beträgt 1’030’809’932.

 

Markaryd, im April 2018

NIBE Industrier AB (publ)

 

Der Verwaltungsrat

 

Die Pressemitteilung umfasst Informationen, die NIBE Industrier AB gemäß den für die Nasdaq Stockholm geltenden Vorschriften für Emittenten veröffentlichen muss. Die Informationen wurden am 16. April 2018 um 9.00 Uhr durch Benny Torstensson zur Veröffentlichung übermittelt.


Benny Torstensson Informationschef: +46 433 - 27 30 00