Am Donnerstag, dem 11. Mai 2017 fand am Hauptsitz der Muttergesellschaft im schwedischen Markaryd die Hauptversammlung der NIBE Industrier AB (publ) statt.
Es nahmen reichlich 700 Personen an der Hauptversammlung teil, bei der es im vollbesetzten Marknadscenter von NIBE in Markaryd volkstümlich und festlich zuging und richtige Feststimmung herrschte.
Die Hauptversammlung wurde traditionsgemäß von Musik und der Verleihung des Stipendiums „NIBE Entrepreneur Award“ umrahmt.
CEO und Konzernchef, Gerteric Lindquist, kommentierte in seinen Ausführungen das Geschäftsjahr 2016 und die ersten Monate des Jahres 2017. Gerteric Lindquist beschrieb die immer umfassendere Internationalisierung in allen drei Geschäftsbereichen von NIBE und das entscheidende Gewicht von kontinuierlicher Produktentwicklung und Zuwachs. Außerdem hob Gerteric Lindquist hervor, wie wichtig es ist, an den Erfolgsfaktoren festzuhalten, auf denen die bisher erzielten Erfolge basieren, sowie die Nachhaltigkeitsziele - deren Bedeutung zukünftig stark zunehmen wird - immer weiter zu entwickeln.
Die Hauptversammlung entschied u. a. in folgenden Fragen:
Dividenden
Die Hauptversammlung beschloss entsprechend dem Vorschlag des Aufsichtsrates eine Dividendenausschüttung von 0,88 SEK je Aktie. Nachweisstichtag für die Ausschüttung ist der 15. Mai 2017.
Aufsichtsratsmitglieder
Als Aufsichtsratsmitglieder wurden Georg Brunstam, Gerteric Lindquist, Hans Linnarson,
Eva-Lotta Kraft, Anders Pålsson und Helene Richmond wiedergewählt. Als Aufsichtsratsvorsitzender wurde Hans Linnarson wiedergewählt.
Wirtschaftsprüfer
Als Wirtschaftsprüfer wurde bis zum Abschluss der ordentlichen Hauptversammlung 2017 das Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG AB gewählt, mit dem staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfer Dan Kjellqvist als leitendem Revisor.
Ermächtigung des Aufsichtsrates, im Zuge von Unternehmensakquisitionen die Ausgabe neuer Aktien zu beschließen
Entsprechend dem Vorschlag des Aufsichtsrates beschloss die Hauptversammlung, den Aufsichtsrat zu ermächtigen, im Zuge der Akquisition von Unternehmen oder Betrieben seitens der Gesellschaft die Ausgabe neuer B-Aktien zu beschließen. Die Ermächtigung des Aufsichtsrates umfasst nicht das Recht, Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bei Abweichung vom Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre zu beschließen. Die Ermächtigung ist auf 10 % der Anzahl der zum Zeitpunkt der Hauptversammlung ausgegebenen Aktien beschränkt.
Richtlinien für die Vergütung und andere Anstellungsbedingungen für Führungskräfte
Die Hauptversammlung beschloss in Übereinstimmung mit dem Vorschlag des Aufsichtsrates;
Leitende Angestellte haben als Anreiz die Möglichkeit zum Bezug eines variablen Lohnanteils, welcher ausbezahlt wird, wenn die vereinbarten Ziele erreicht worden sind. Der variable Lohn ist in der Höhe auf vier Monatslöhne beschränkt. Zusätzlich kann ein Monatslohn extra ausgerichtet werden, falls der leitende Angestellte diese Extravergütung und einen zusätzlichen Monatslohn seines variablen Lohnanteils für den Erwerb von NIBE-Aktien verwendet.
Bedingung für den Bezug dieser Extravergütung ist, dass der leitende Angestellte die jährlich erworbenen NIBE-Aktien für eine Dauer von mindestens drei Jahren behält. Üblicherweise erfolgt der Erwerb von NIBE-Aktien durch leitende Angestellte einmal jährlich im Februar/März unter Anwendung der geltenden Insiderregeln. Der Vorsitzende der Geschäftsleitung kann an keinem dieser Anreizprogramme teilnehmen.
Der Verwaltungsrat kann von diesen Grundsätzen abweichen, falls dafür im Einzelfall spezifische Gründe bestehen.
Benny Torstensson Informationsverantwortlicher: +46 (0)433-73 070
Christel Fritiofsson IR-Kontakt: +46 (0)433-73 078