Am Donnerstag, dem 12. Mai 2016 fand am Hauptsitz der Muttergesellschaft im schwedischen Markaryd die Hauptversammlung der NIBE Industrier AB (publ) statt.
Es nahmen reichlich 600 Personen an der Hauptversammlung teil, bei der es im vollbesetzten Marknadscenter von NIBE in Markaryd volkstümlich und festlich zuging und richtige Feststimmung herrschte.
Die Hauptversammlung wurde traditionsgemäß von Musik und der Verleihung des Stipendiums „NIBE Entrepreneur Award“ umrahmt.
Der CEO und Konzernchef, Gerteric Lindquist, kommentierte in seinem Vortrag das Geschäftsjahr 2015 und den Start ins Jahr 2016. Die Präsentation umfasste sowohl den Konzern als auch die drei Geschäftsbereiche. Gerteric Lindquist beschrieb die immer stärkere Internationalisierung, erklärte die Bedeutung kontinuierlicher Produktentwicklung und unterstrich, wie wichtig es ist, an den Erfolgsfaktoren – auf denen die bisher erzielten Erfolge basieren – festzuhalten.
Die Hauptversammlung entschied u. a. in folgenden Fragen:
Dividenden
Die Hauptversammlung beschloss entsprechend dem Vorschlag des Aufsichtsrates eine Dividendenausschüttung von 3,35 SEK je Aktie. Nachweisstichtag für die Ausschüttung ist der 16. Mai 2016.
Aufsichtsratsmitglieder
Als Aufsichtsratsmitglieder wurden Georg Brunstam, Gerteric Lindquist, Hans Linnarson,
Eva-Lotta Kraft, Anders Pålsson und Helene Richmond wiedergewählt. Als Aufsichtsratsvorsitzender wurde Hans Linnarson wiedergewählt.
Wirtschaftsprüfer
Als Wirtschaftsprüfer wurde bis zum Abschluss der ordentlichen Hauptversammlung 2017 das Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG AB gewählt, mit dem staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfer Dan Kjellqvist als leitendem Revisor.
Änderung des Gesellschaftsvertrages aufgrund einer Aktienaufteilung (Aktiensplit)
Entsprechend dem Vorschlag des Aufsichtsrates beschloss die Hauptversammlung, durch Aktienaufteilung den Nennwert der Aktie von 62,5 Öre auf 15,625 Öre zu reduzieren und gleichzeitig die Aktienanzahl in der Gesellschaft zu vervierfachen. Nachweisstichtag für die Aktienaufteilung ist der 30. Mai 2016.
Damit lautet § 5 des Gesellschaftsvertrages wie folgt: Die Anzahl der Aktien beträgt mindestens zweihundertsechsundfünfzig Millionen (256.000.000) und höchstens fünfhundertzwölf Millionen (512.000.000).
Ermächtigung des Aufsichtsrates, im Zuge von Unternehmensakquisitionen die Ausgabe neuer Aktien zu beschließen
Entsprechend dem Vorschlag des Aufsichtsrates beschloss die Hauptversammlung, den Aufsichtsrat zu ermächtigen, im Zuge der Akquisition von Unternehmen oder Betrieben seitens der Gesellschaft die Ausgabe neuer B-Aktien zu beschließen. Die Ermächtigung des Aufsichtsrates umfasst nicht das Recht, Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bei Abweichung vom Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre zu beschließen. Die Ermächtigung ist auf 10 % der Anzahl der zum Zeitpunkt der Hauptversammlung ausgegebenen Aktien beschränkt.
Richtlinien für die Vergütung und andere Anstellungsbedingungen für Führungskräfte
Die Hauptversammlung beschloss in Übereinstimmung mit dem Vorschlag des Aufsichtsrates, dass Führungskräfte über allgemein bewährte Gehaltskonditionen hinaus bei Erfüllung festgelegter Zielvorgaben einen variablen Gehaltsteil als Leistungszulage ausbezahlt bekommen können. Diese Vergütung ist auf drei Monatsgehälter beschränkt. Darüber hinaus kann ein zusätzliches Monatsgehalt als Vergütung gezahlt werden, wenn die Führungskraft diese Zusatzvergütung und ein weiteres Monatsgehalt ihrer variablen Vergütung für den Erwerb von NIBE-Aktien einsetzt. Eine Bedingung für diese zusätzliche Vergütung ist, dass die Führungskraft die erworbenen NIBE-Aktien jeweils mindestens drei Jahre hält. Üblicherweise erfolgt der Erwerb von NIBE-Aktien durch Führungskräfte einmal pro Jahr im Zeitraum Februar/März unter Berücksichtigung der geltenden Insider-Regeln. Der CEO ist von Anreizprogrammen ausgeschlossen.
Benny Torstensson, Informationsverantwortlicher: +46 (0)433-73 070
Christel Fritiofsson, IR-Kontakt: +46 (0)433-73 078