Am Donnerstag, dem 11. Mai 2015 fand am Hauptsitz der Muttergesellschaft die Hauptversammlung der NIBE Industrier AB statt.
Es nahmen circa 600 Personen an der Hauptversammlung teil, bei der es im vollbesetzten Marknadscenter von NIBE im schwedischen Markaryd volkstümlich und festlich zuging und richtige Feststimmung herrschte.
Das Rahmenprogramm bildeten wie mittlerweile schon Tradition die Musik von jungen Talenten und die Verleihung des Stipendiums „NIBE Entrepreneur Award“.
Der CEO und Konzernchef, Gerteric Lindquist, kommentierte in seinem Vortrag das Geschäftsjahr 2014 und den Start ins Jahr 2015. Die Präsentation umfasste sowohl den Konzern als auch die drei Geschäftsbereiche. Gerteric Lindquist beschrieb die immer stärkere Internationalisierung, erklärte die Bedeutung kontinuierlicher Produktentwicklung und unterstrich, wie wichtig es ist, an den Erfolgsfaktoren – auf denen die bisher erzielten Erfolge basieren – festzuhalten.
Die Hauptversammlung entschied u. a. in folgenden Fragen:
Dividenden
Die Hauptversammlung beschloss entsprechend dem Vorschlag des Aufsichtsrates eine Dividendenausschüttung von 2,70 SEK je Aktie. Nachweisstichtag für die Ausschüttung ist der 13. Mai 2015.
Aufsichtsratsmitglieder
Als Aufsichtsratsmitglieder wurden Georg Brunstam, Gerteric Lindquist, Hans Linnarson,
Eva-Lotta Kraft und Anders Pålsson bestätigt sowie Helene Richmond neu gewählt. Zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden wurde Hans Linnarson gewählt. Arvid Gierow, der seit 1997 Aufsichtsratsmitglied und seit 2003 Aufsichtsratsvorsitzender war, stand für eine erneute Wahl nicht zur Verfügung.
Wirtschaftsprüfer
Als Wirtschaftsprüfer wurde für den Zeitraum ab ordentlicher Hauptversammlung 2016 die KPMG AB gewählt, mit dem staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfer Alf Svensson als leitendem Revisor.
Ermächtigung des Aufsichtsrates, im Zuge von Unternehmensakquisitionen die Ausgabe neuer Aktien zu beschließen
Entsprechend dem Vorschlag des Aufsichtsrates beschloss die Hauptversammlung, den Aufsichtsrat zu ermächtigen, im Zuge der Akquisition von Unternehmen oder Betrieben seitens der Gesellschaft die Ausgabe neuer B-Aktien zu beschließen. Die Ermächtigung des Aufsichtsrates umfasst nicht das Recht, Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bei Abweichung vom Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre zu beschließen. Die Ermächtigung ist auf 10 % der Anzahl der zum Zeitpunkt der Hauptversammlung ausgegebenen Aktien beschränkt.
Richtlinien für die Vergütung und andere Anstellungsbedingungen für Führungskräfte
Die Hauptversammlung beschloss in Übereinstimmung mit dem Vorschlag des Aufsichtsrates, dass Führungskräfte über allgemein bewährte Gehaltskonditionen hinaus bei Erfüllung festgelegter Zielvorgaben einen variablen Gehaltsteil als Leistungszulage ausbezahlt bekommen können. Diese Vergütung ist auf drei Monatsgehälter beschränkt. Darüber hinaus kann ein zusätzliches Monatsgehalt als Vergütung gezahlt werden, wenn die Führungskraft diese Zusatzvergütung und ein weiteres Monatsgehalt ihrer variablen Vergütung für den Erwerb von NIBE-Aktien einsetzt. Eine Bedingung für diese zusätzliche Vergütung ist, dass die Führungskraft die erworbenen NIBE-Aktien jeweils mindestens drei Jahre hält. Üblicherweise erfolgt der Erwerb von NIBE-Aktien durch Führungskräfte einmal pro Jahr im Zeitraum Februar/März unter Berücksichtigung der geltenden Insider-Regeln. Der CEO ist von Anreizprogrammen ausgeschlossen.
Benny Torstensson, Informationsverantwortlicher: +46 (0)433-73 070
Christel Fritiofsson, IR-Kontakt: +46 (0)433-73 078